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- 13.08.2014, 09:02
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung gegenüber RSV/Mandant
- Antworten: 7
- Zugriffe: 2495
Re: Abrechnung gegenüber RSV/Mandant
Es sind immer beide an den Mandanten adressiert gewesen. Aber ist den die andere Vorgehensweise dann falsch oder kann man dies auch so machen? Wie gesagt, aus der alten Kanzlei kenne ich es eben nur so mit den beiden Rechnungen. Danke aber für die schnellen Antworten ![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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- 13.08.2014, 08:03
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung gegenüber RSV/Mandant
- Antworten: 7
- Zugriffe: 2495
Abrechnung gegenüber RSV/Mandant
Guten Morgen ;) ich habe da mal eine Frage, wie macht ihr die Abrechnung(en), wenn ihr wisst, wie hoch die Selbstbeteiligung des Mandanten ist? Ich kenne es aus meiner alten Kanzlei so, dass eine RE an Mdt geht über die Selbstbeteiligung und die um die Selbstbeteiligung reduzierte Rechnung an die RS...
- 31.07.2014, 14:08
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Streitwert Drittschuldnerklage / Gebührenanrechnung
- Antworten: 5
- Zugriffe: 708
Re: Streitwert Drittschuldnerklage / Gebührenanrechnung
das problem hier ist, dass der jeweilige streitwert für die geschäftsgebühren höher liegt, als die eingeklagte forderung...ich lese erstmal und dann gucke ich. bin aber auch der meinung, dass "jede" GG an die VG anzurechnen ist... ![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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- 31.07.2014, 11:46
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Streitwert Drittschuldnerklage / Gebührenanrechnung
- Antworten: 5
- Zugriffe: 708
Re: Streitwert Drittschuldnerklage / Gebührenanrechnung
1) danke ![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
2) Abschlussrechnung an den Mandanten muss erstellt werden.
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2) Abschlussrechnung an den Mandanten muss erstellt werden.
- 31.07.2014, 07:53
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Streitwert Drittschuldnerklage / Gebührenanrechnung
- Antworten: 5
- Zugriffe: 708
Streitwert Drittschuldnerklage / Gebührenanrechnung
Guten Morgen. Ich hätte da mal zwei Fragen: 1) Den Streitwert einer Drittschuldnerklage (Gehaltsleistungen) errechne ich doch wie folgt oder? 3-facher Jahreswert des pfändbaren Anteils zzgl. Rückstand gem. § 42 GKG 2) Ich habe zwei Rechnungen bzgl. Geschäftsgebühren, dann wurde Klage eingereicht für...
- 21.07.2014, 15:11
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Gerichtskosten
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Re: Gerichtskosten
Ich habs eben so noch nicht in der Praxis gehabt sorry...aber wenn man hier seine Fragen nicht stellen darf, ohne dämliche Bemerkungen zu bekommen frage ich mich, wieso es so ein Forum gibt...
- 21.07.2014, 08:06
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Eigentümergrundschuld / Aufgebotsverfahren
- Antworten: 18
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Re: Eigentümergrundschuld / Aufgebotsverfahren
Sorry wenn ich euch verärgert habe...bin gerade selber etwas durch mit Erkältung und so...ich verstehe nicht, was sowas soll...Danke!!!
- 20.07.2014, 19:54
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Eigentümergrundschuld / Aufgebotsverfahren
- Antworten: 18
- Zugriffe: 1087
Re: Eigentümergrundschuld / Aufgebotsverfahren
was soll denn mit der pfändung sein? damit die abschließend wirksam wird, brauche ich doch den brief...sonst ist der pfüb ja durch. wenn ich den brief bekomme, kann ich ja den eintrag im grundbuch vornehmen lassen...bin ich da jetzt auf dem falschen weg?
- 20.07.2014, 19:52
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Eigentümergrundschuld / Aufgebotsverfahren
- Antworten: 18
- Zugriffe: 1087
Re: Eigentümergrundschuld / Aufgebotsverfahren
es steht nur, dass die jetzige eigentümerin den brief erhalten hat...wiederum aber nicht von unserem schuldner, sondern von dem käufer dazwischen...aber nur mal so für mich zum verständnis eine eigentümergrundschuld kann doch immer nur auf den derzeitigen eigentümer des grundstücks lauten oder net?
- 20.07.2014, 09:06
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Gerichtskosten
- Antworten: 18
- Zugriffe: 1360
Re: Gerichtskosten
?? Es sind ganz normal die Gerichtskosten fürs Verfahren gezahlt worden und dann der Vergleich geschlossen, dass jede Partei die Hälfte der GK zahlt...war also eine normal RE und keine Vorschuss-RE. Ich schicke der Montag einfach einen Brief bzgl. der GK bzw. rufe vorher an und gut
Danke euch!!!
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