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- 29.06.2016, 09:03
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Vorschuss Partei / Pflichtverteidigerbestellung
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Vorschuss Partei / Pflichtverteidigerbestellung
hallo, ich habe folgendes Problem und hatte eine solche Situation noch nie ;-) Unser Mandant hat uns in einem Strafverfahren beauftragt. Wir haben Vorschuss zur Abdeckung aller evtl. entstehenden Gebühren verlangt. Vorschuss ging ein. Daraufhin wurde Chef zum Pflichtverteidiger beigeordnet. Urteil: ...
- 06.04.2016, 15:43
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Ratenzahlungsvereinbarung nach klagebeendigung
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Re: Ratenzahlungsvereinbarung nach klagebeendigung
hat jemand noch eine Entscheidung hierzu?
- 06.04.2016, 15:42
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Ratenzahlungsvereinbarung nach klagebeendigung
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Re: Ratenzahlungsvereinbarung nach klagebeendigung
Wenn das so ist: ihr bekommt die 1,3 Nr. 3100 für die Anspruchsbegründung (Kfa nicht vergessen). dann für die RZV die 0,3 Nr. 3309 und eine 1,5 EG Nr. 1000 aus 20 % des Wertes. Wenn der Schuldner das erstatten soll, muss er - in der Vereinbarung - darauf hingewiesen werden und muss praktisch durch ...
- 06.04.2016, 15:34
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Ratenzahlungsvereinbarung nach klagebeendigung
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Re: Ratenzahlungsvereinbarung nach klagebeendigung
Adora Belle hat geschrieben:Bifi82 hat geschrieben:Ich habe eigentlich gelesen, dass die Gebühr vom Schuldner zu erstatten ist, und zwar müsste es in der Ratenzahlungsvereinbarung mit aufgenommen und von dieser muss der Erstattung dieser Gebühr zustimmen.
Eben. Von Gesetzes wegen keine Erstattungspflicht.
Vielen Dank für die Antworten ....
- 06.04.2016, 14:56
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Ratenzahlungsvereinbarung nach klagebeendigung
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Re: Ratenzahlungsvereinbarung nach klagebeendigung
die 1,3 Gebühr ist entstanden, wir haben den Anspruch zunächst begründet und dann wurde der Einspruch zurückgenommen. Ich habe eigentlich gelesen, dass die Gebühr vom Schuldner zu erstatten ist, und zwar müsste es in der Ratenzahlungsvereinbarung mit aufgenommen und von dieser muss der Erstattung di...
- 06.04.2016, 14:37
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Ratenzahlungsvereinbarung nach klagebeendigung
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Re: Ratenzahlungsvereinbarung nach klagebeendigung
ja, aber meine Bürovorsteherin ist der Meinung, wie bekommen keine Verfahrensgebühr mehr (wie Adora Bella), aber eine 1,5 Einigungsgebühr, m.E. beißt sich das Und die Einigung war ja nicht, er soll den Einspruch zurücknehmen, dafür bekommt er eine Ratenzahlungsvereinbarung. Sondern, eher, er nimmt e...
- 06.04.2016, 14:04
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Ratenzahlungsvereinbarung nach klagebeendigung
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Re: Ratenzahlungsvereinbarung nach klagebeendigung
danke für die Antwort, die Forderung ist tituliert, es war ein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid, damit ist dieser rechtskräftig geworden. Oder sehe ich das verkehrt und stehe auf der langen Leitung? Die Vereinbarung war eher diese, er solle erst mal den Einspruch zurücknehmen, danach gibt ...
- 06.04.2016, 11:51
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Ratenzahlungsvereinbarung nach klagebeendigung
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Ratenzahlungsvereinbarung nach klagebeendigung
Hallo, ich hätte mal wieder ein kleines Problem. Der Beklagte hat sich Verbindung gesetzt und um Mitteilung gebeten, wenn er den Einspruch gegen VB zurücknimmt, ob er Raten zahlen kann. Gesagt, getan. Einspruch zurückgenommen und ich formuliere jetzt eine Ratenzahlungsvereinbarung. Bei der Berechnun...
- 02.11.2015, 12:10
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Drittaukünfte Schuldner in Frankreich wohnhaft
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Re: Drittaukünfte Schuldner in Frankreich wohnhaft
na ja ... wenn wir hier eine Pfändung machen, gilt ja auch deutsches Recht ;-) und wie soll ich den GV für den Arbeitgeber herausfinden?? Und ich will ja jetzt herausfinden, ob es eine Möglichkeit gibt, an die Auskunft der Rentenversicherung zu kommen, wo der Schuldner (da in Deutschland tätig) defi...
- 02.11.2015, 11:53
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Drittaukünfte Schuldner in Frankreich wohnhaft
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Re: Drittaukünfte Schuldner in Frankreich wohnhaft
mmh... wir haben das Mandat aus Frankreich .. und genau von dort kommt auch die Frage, ob wir nicht Drittauskünfte einholen können? Können französische GV Dritteinkünfte in Deutschland einholen? Es geht ja gerade darum, dass der Schuldner definitiv in Deutschland arbeiten soll..