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- 22.02.2017, 10:56
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Berechnung Kosteninteresse (Quotenmethode)
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Re: Berechnung Kosteninteresse (Quotenmethode)
Dann wäre wieder der Fall, dass es schnurz egal ist, weil Ihr nach dem Gesamtstreitwert bereits tätig geworden seid und sich dieser Gesamtstreitwert nicht erhöht, weil zwischenzeitlich ein Teil durch Anerkenntnis oder Erledigterklärung "wegfällt". bin mir da noch nicht so sicher.. es heiß...
- 21.02.2017, 16:20
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Berechnung Kosteninteresse (Quotenmethode)
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Re: Berechnung Kosteninteresse (Quotenmethode)
nein.. wir haben ja der teilweisen Erledigungserklärung widersprochen und dem Kläger beantragt, insoweit die Kosten aufzuerlegen. Jetzt mal noch eine blöde Frage, wie wäre es denn, wenn wir uns erst bestellt, Klageabweisung beantragt hätten und erst dann wäre eine Zahlung seitens unserer Mandantscha...
- 21.02.2017, 15:02
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Berechnung Kosteninteresse (Quotenmethode)
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Re: Berechnung Kosteninteresse (Quotenmethode)
Ja, aber dann ist Deine Rechnung falsch. Um das Kosteninteresse zu berechnen, musst Du dann ja ganz anders vorgehen. Also: Bei der Gegenseite sind entstanden 1,3 VG aus 1.261,00 € = 149,50 € + Auslagen 20,00 € + MwSt 32,20 € = 201,70 € An Gerichtskosten sind entstanden 213,00 € Kosteninteresse lieg...
- 21.02.2017, 14:02
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Berechnung Kosteninteresse (Quotenmethode)
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Re: Berechnung Kosteninteresse (Quotenmethode)
Hat denn überhaupt vor Eurer Beauftragung ein Termin stattgefunden oder ist die Erledigterklärung aufgrund Zahlung erfolgt ohne dass es überhaupt einen Termin gab? (Wichtig für die Berechnung.) Klage wurde eingereicht: Vor unserer Beauftragung hat unsere Mandantschaft gezahlt dann hat Gegner teilwe...
- 21.02.2017, 12:24
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Berechnung Kosteninteresse (Quotenmethode)
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Re: Berechnung Kosteninteresse (Quotenmethode)
Öhm......Du bekommst genau bei Deinem Beispiel eben gar keine weiteren Kosten, darum war ich so verwirrt. Denn bei Deinem Beispiel sind doch sowohl VG als auch TG bereits nach dem Ursprungsstreitwert entstanden. Höhere "Gesamt"kosten als die bislang entstandenen können nicht anfallen. Von...
- 21.02.2017, 12:16
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- Thema: Berechnung Kosteninteresse (Quotenmethode)
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Re: Berechnung Kosteninteresse (Quotenmethode)
Öhm......Du bekommst genau bei Deinem Beispiel eben gar keine weiteren Kosten, darum war ich so verwirrt. Denn bei Deinem Beispiel sind doch sowohl VG als auch TG bereits nach dem Ursprungsstreitwert entstanden. Höhere "Gesamt"kosten als die bislang entstandenen können nicht anfallen. Von...
- 21.02.2017, 09:17
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Re: Berechnung Kosteninteresse (Quotenmethode)
Ich versteh grad nicht so wirklich, welches Kosteninteresse Du prüfen willst, denn die 64 % sind ja erledigt. Also warum sollen diese Kosten einen Streitwert bilden? :kopfkratz Was genau willst Du denn prüfen? Welche Kosten auf den Mandanten zukommen, wenn er weitermacht oder welche Kosten bei ihm ...
- 20.02.2017, 18:02
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- Thema: Berechnung Kosteninteresse (Quotenmethode)
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Re: Berechnung Kosteninteresse (Quotenmethode)
Hast Du noch nie einen Kostenfestsetzungsbeschluss geprüft, der auf einer Quoten-KGE beruht? natürlich... wird dann das so ins Verhältnis gesetzt? Sprich : Gesamtstreitwert 1.261,- € 803,55 € (erledigte Teil) = 64 % weiter im Streit stehend Teil = 36 % und dann die Kosten ausrechnen, hiervon 64 % =...
- 20.02.2017, 14:46
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Berechnung Kosteninteresse (Quotenmethode)
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Berechnung Kosteninteresse (Quotenmethode)
Hallo Leute, ich bin scheinbar zu doof, um das Kosteninteresse auszurechnen, die Differenzmethode verstehe ich ja, aber wie ist Quotenmethode gemeint.. Kann mir das jemand mal ausführlich mit folgenden zahlen erklären? Streitwert: 1.261,06 Einseitige Erledigung: 803,55 € Kosten: 1,3 = 149,50, 1,2 = ...
- 28.10.2016, 12:44
- Forum: Insolvenz
- Thema: Abrechnung Insolvenzverfahren
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Re: Abrechnung Insolvenzverfahren
okay.. hört sich eigentlich bei näherer Betrachtung logisch an .. aber meine BV besteht darauf, dass es eine Geschäftsgebühr ist. Ich danke schon einmal recht herzlich.. und um so mehr ich darüber nachdenke, sehe ich das genauso... Aber kann das noch jemand bestätigen? Vlt. auch eine Fundstelle nenn...