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- 01.03.2013, 09:11
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: mit welchem Datum werden Schuldnerzahlungen an GVZ verbucht?
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Re: mit welchem Datum werden Schuldnerzahlungen an GVZ verbu
Sonst isses mir egal, ob da nachher noch 2,50 € im Foko an Rest drin ist, da mach ich nix mehr :-) Mach ich auch so. Ich buche als Zahlungseingang im Foko immer das Datum, wenn das Geld bei uns aufm Konto ist. Ich kann die Argumentation verstehen, aber wie Pepsi schon sagt, woher soll ich wissen, w...
- 01.03.2013, 08:36
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??
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Re: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??
Bitte entschuldige, Liesel Von der Seite hab ich das gar nicht gesehen! Sorry!
Aber es wurde streitg bzgl. der restlichen 1.300,00 € verhandelt. Ich nehm also die 1,2 aus dem Gesamtwert 2.000,00 €, im Grunde also "ohne Rücksicht" auf den Streitwertbeschluss des AGs.
Aber es wurde streitg bzgl. der restlichen 1.300,00 € verhandelt. Ich nehm also die 1,2 aus dem Gesamtwert 2.000,00 €, im Grunde also "ohne Rücksicht" auf den Streitwertbeschluss des AGs.
- 28.02.2013, 16:48
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??
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Re: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??
Ja, es ging ja auch nur noch um die 1.300,00, € die 700,- waren ja anerkennt, 2 Wochen vor dem Termin. Oder versteh ich das jetzt falsch!
Aber auf jeden Fall bin ich für die Antwort dankbar. 1,2 aus den 2.000,00 €. Vielen Dank!
Aber auf jeden Fall bin ich für die Antwort dankbar. 1,2 aus den 2.000,00 €. Vielen Dank!
- 28.02.2013, 16:27
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??
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Re: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??
Verstehe jetzt ehrlich gesagt deine Antwort nicht, Liesel. :oops: Ich möchte ne 1,2 TG abrechnen, weiß aber eben nicht, welchen Gegenstandswert ich nehmen soll. Das Anerkenntnis der Gegenseite war ja nur über einen Betrag von 700,00 €, über die restlichen 1.300,00 € wurde dann -nach dem Anerkenntnis...
- 28.02.2013, 15:57
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??
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Re: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??
Bräuchte mal kurz eben Hilfe, steh völlig auf'm Schlauch: Wir haben Klage eingereicht über 2.000,00 €, Teil-Anerkenntnisurteil gem. § 307 ZPO über 700,00 € ist am 11.01.13 ergangen. Termin war am 29.01.2013, im Protokoll steht: "Der Streitwert wird bis zum 13.01.2013 auf 2.000,00 € festgesetzt,...
- 27.02.2013, 15:53
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vollstreckung aus Anerkenntnisurteil - vorläufig vollstreckb
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Re: Vollstreckung aus Anerkenntnisurteil - vorläufig vollstr
Aber wenn du da hinschreibst, dauerts doch noch länger.
Ruf da doch einfach eben an. Die schicken das dann sofort raus, vorausgesetzt, das EB ist da.
Ruf da doch einfach eben an. Die schicken das dann sofort raus, vorausgesetzt, das EB ist da.
- 27.02.2013, 14:33
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vollstreckung aus Anerkenntnisurteil - vorläufig vollstreckb
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Re: Vollstreckung aus Anerkenntnisurteil - vorläufig vollstr
Ich rufe meist eben beim Gericht an und frage, wie dies denn am liebsten hätten
Aber eigentlich haben die Gerichte, bei vollstreckungsfähigem Inhalt des Urteils, meist ne vollstreckbare Ausfertigung hinten in der Akte und schicken diese automatisch raus, wenn das EB der Gegenseite wieder da ist.
Aber eigentlich haben die Gerichte, bei vollstreckungsfähigem Inhalt des Urteils, meist ne vollstreckbare Ausfertigung hinten in der Akte und schicken diese automatisch raus, wenn das EB der Gegenseite wieder da ist.
- 27.02.2013, 14:01
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Zuständigkeit bei Landpachtverträgen
- Antworten: 1
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Re: Zuständigkeit bei Landpachtverträgen
Ist beim MB nicht immer das Gericht zuständig, wo der Antragsteller seinen Wohnsitz hat?
Ist doch im Grunde egal, um welchem Anspruch es sich beim MB handelt.
Ist doch im Grunde egal, um welchem Anspruch es sich beim MB handelt.
- 27.02.2013, 12:02
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: GW Aufenthaltsbestimmungsrecht - außerger.
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- 27.02.2013, 11:58
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: GW Aufenthaltsbestimmungsrecht - außerger.
- Antworten: 9
- Zugriffe: 3099
Re: GW Aufenthaltsbestimmungsrecht - außerger.
§ 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG.
ABR ist Teil der elterlichen Sorge, d. h. gem. § 45
"In einer Kindschaftssache, die ....eines Teils der elterlichen Sorge ....betrifft, beträgt der Verfahrenswert 3000 Euro".
ABR ist Teil der elterlichen Sorge, d. h. gem. § 45
"In einer Kindschaftssache, die ....eines Teils der elterlichen Sorge ....betrifft, beträgt der Verfahrenswert 3000 Euro".