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- 04.02.2013, 14:01
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: ZV-Auftrag aus 12/2012, EV-Voraussetzungen erst 2013
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Re: ZV-Auftrag aus 12/2012, EV-Voraussetzungen erst 2013
Eine herrschende Meinung gibt es bei diesem neuen Recht noch nicht. Aber hierauf kommt es im vorliegenden Fall nicht an, siehe: § 39 Ab 1. 1. 2013 Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Reform des Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung Für das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvolls...
- 04.02.2013, 11:58
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: EILT! Räumungsauftrag - Räumungsfrist
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Re: EILT! Räumungsauftrag - Räumungsfrist
Auch Hallo :wink2 , Nein leider keine Chance. Wir müssen die Schuldner darüber belehren, dass sie Vollstreckungsschutz, spätestens zwei Wochen vor dem Termin, beantragen können. Deswegen muß die Terminsmitteilung mindestens 3 Wochen vor dem Termin zugestellt werden, damit der Schuldner überhaupt ein...
- 04.02.2013, 11:23
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- Thema: Alle Eidesstattlichen Vers. aus 2010 sind ungültig!
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Re: Alle Eidesstattlichen Vers. aus 2010 sind ungültig!
Ich sehe das ganz anders. Alle VVZ, die nach altem Recht abgenommen worden sind, sind drei Jahre gültig. Die Begründung rührt aus dem Schuldnerschutz heraus. Schließlich wurde der Schuldner zum Zeitpunkt der Abnahme darüber belehrt, dass die EV zu seinen Gunsten drei Jahre wirkt. Eine unterschiedli...
- 04.02.2013, 08:40
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- Thema: Alle Eidesstattlichen Vers. aus 2010 sind ungültig!
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Re: Alle Eidesstattlichen Vers. aus 2010 sind ungültig!
Verstehe ich das jetzt richtig so, dass es keine Rolle spielt, dass der Schuldner die EV z. B. im Dez. 2010 abgegeben hat, sondern die Stellung des Antrags auf Vermögensauskunft des RA? Also wenn ich jetzt z. B. Anfang Dez. 2012 den Antrag auf Vermögensauskunft gestellt hätte, wäre die VA von Dez. ...
- 01.02.2013, 10:51
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- Thema: Alle Eidesstattlichen Vers. aus 2010 sind ungültig!
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Re: Alle Eidesstattlichen Vers. aus 2010 sind ungültig!
Das ist doch aber ein riesiger Widerspruch!!!! Für alle vor dem 01.01.2013 Abgegebenen VV gilt die Schutzfrist von 3 Jahren - logisch - Aber bei allen neuen Anträgen ab dem 01.01.2013 wird nur innerhalb der neuen Schutzfrist geprüft? Oder hab ich was grundlegend falsch verstanden? :? :? Ja :wink: D...
- 01.02.2013, 09:32
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- Thema: Alle Eidesstattlichen Vers. aus 2010 sind ungültig!
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Re: Alle Eidesstattlichen Vers. aus 2010 sind ungültig!
*kronleuchteran*...danke OGVrolandhh...dann hatte ich es ja doch richtig verstanden aufm Seminar und mich hiervon verunsichern lassen. Allerdings kann ich PH83 nur beipflichten, ich glaub dass wird nach eigenem Willen der GV´s derzeit gemacht bzgl. der ZVA´s....der eine führt die "alten" ...
- 01.02.2013, 08:54
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Alle Eidesstattlichen Vers. aus 2010 sind ungültig!
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Re: Alle Eidesstattlichen Vers. aus 2010 sind ungültig!
Guten Morgen, ja die Überschrift "alle EVs aus 2010 sind ungültig" ist tatsächlich bißchen provokant. Anhand der ZPO habe ich es dargelegt. Das kann man ruhig rauskopieren falls es mal einer Erinnerung beim Kollegen bedarf. Nun nochmal in Ruhe: Der Gläubiger ist Herr des Verfahrens. Wenn e...
- 31.01.2013, 18:00
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: auch an die GV´s! Erneute Abgabe ev bzw. Vermögensauskunft
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Re: auch an die GV´s! Erneute Abgabe ev bzw. Vermögensauskun
Hallo, also die Erinnerung wird wohl erfolgreich sein. Der Gläubiger muß eine Veränderung nur glaubhaft machen, nicht nachweisen. Ich habe jetzt eine Sache neu terminiert, weil der Schuldner bei Facebook angegeben hat wie toll er bei seiner neuen Arbeit ist. Glb.-Vertr. hat die Facebook-Seiten als G...
- 31.01.2013, 17:11
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- Thema: Alle Eidesstattlichen Vers. aus 2010 sind ungültig!
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Re: Alle Eidesstattlichen Vers. aus 2010 sind ungültig!
........die Gesetzesbegründung ist auch bißchen merkwürdig formuliert. Wäre aber die Formulierung nicht so ausgefallen, wären alle vor dem 1.1.2013 abgegebenen VV hinfällig. Deswegen wurde in der Gesetzesbegründung geschrieben "um die Justiz zu schützen", nämlich vor Aufträgen ohne Ende :m...
- 31.01.2013, 15:23
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Alle Eidesstattlichen Vers. aus 2010 sind ungültig!
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Alle Eidesstattlichen Vers. aus 2010 sind ungültig!
Wie die Überschrift besagt sind alle eidesstattlichen Versicherung aus 2010 ungültig. Mittlerweile auch die von Januar 2011. Warum? siehe: Gemäß § 39 Nr. 4 EG ZPO gilt die Schutzfrist von 2 Jahren auch für die vor dem 1.1.2013 abgegebenen Vermögensverzeichnisse. In der Gesetzesbegründung ist hierzu ...