Die Suche ergab 2392 Treffer

von butterflybabe
10.05.2007, 14:44
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Frage zu MB
Antworten: 27
Zugriffe: 3522

Der Gutachter ist ein sog. "Kleinunternehmer", d. h. er führt zwar die Umsatzsteuer ab, kann diese jedoch nicht mit der Vorsteuer verrechnen. Die Vorsteuer trägt er alleine.
von butterflybabe
10.05.2007, 14:04
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Schuldner ist mit Zahlungen in Verzug
Antworten: 15
Zugriffe: 1539

Bist du dir sicher, dass man die ZV-Gebühr für die Vollstreckungsandrohung anrechnung muss.

Ich habe noch nie was angerechnet. Bei der ZV ist doch jede Sache einzeln.
von butterflybabe
10.05.2007, 13:58
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Kontofreigabebeschluss da und dann?
Antworten: 10
Zugriffe: 946

:zustimm


Genau darum musst du dich selber kümmern. Gericht macht da nix, genauso wenig wie der Gläubiger.
von butterflybabe
10.05.2007, 13:05
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Rechtsanwaltsgehilfin? Was bin ich ?
Antworten: 52
Zugriffe: 8999

Ich würde mir da noch keine Sorgen machen. Die gelernte RA-Fachangestellte mit Mahn- und Zwangsvollstreckung-Kenntnis wird es immer geben und auch gesucht werden. Soweit ich mitbekommen habe, ist die Fachangestellte für international ................ ja in dem Sinne eigentlich ne Übersetzerin und &q...
von butterflybabe
10.05.2007, 12:44
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Hilfe!!!!!!!!!
Antworten: 12
Zugriffe: 1598

Schau mal bei dem Aktenzeichen vom Amtsgericht, steht da OWi musst du nach Teil 5 für Bußgeldsachen abrechnen. Steht da Js oder die anderen Kürzel für die Strafsachen dann nach Teil 4 für die Strafsachen
von butterflybabe
10.05.2007, 12:39
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Kostenrechnung in Steuerstrafverfahren
Antworten: 6
Zugriffe: 4610

Wozu brauchst du nen Gegenstandswert? Du bist ja im Strafverfahren, abrechnen nach Nr. 4100 ff VV RVG. Du kannst nur die jeweiligen Rahmengebühren höher ansetzen, mit Begründung (Umfangreich etc.)
von butterflybabe
10.05.2007, 11:54
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Geschäftsgebühr im Klageantrag
Antworten: 6
Zugriffe: 2601

Du machst es so wie immer. Ich würd aber das BGH-Urteil reinschreiben. Es ist noch nicht in allen Gerichten angekommen.

Die Zinsen nimmst du wie sonst auch.
von butterflybabe
10.05.2007, 11:48
Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
Thema: Zustellung von Anwalt zu Anwalt (Parteibetrieb)
Antworten: 14
Zugriffe: 14276

Hallo, also wir in der Kanzlei machens so: In den Brief in den Anwalt reinschreiben "stellen gem. § 195 ZPO von Anwalt zu Anwalt .... zu, .... beiliegendes Empfangsbekenntnis bitte unterschrieben an uns zurück". Dann auf der nächsten Seite folgendesEmpfangsbekenntnis Z u s t e l l u n g s ...
von butterflybabe
08.05.2007, 12:46
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Terminsvertreter in OWI-Sachen
Antworten: 7
Zugriffe: 1583

Aber ich dachte, ich kann Gebühren nach Teil 3 nur berechnen, wenn diese in Teil 3 entstanden sind.