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- 16.11.2020, 20:18
- Forum: Büroorganisation - Büroverwaltung
- Thema: Läuft es bei anderen Kanzleien auch so ab?
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Re: Läuft es bei anderen Kanzleien auch so ab?
Guten Abend zusammen, habe den Verlauf mal kurz überflogen und stelle meine Frage mal hier rein (ich habe irgendwie zum Thema Urlaub sonst nichts passendes gefunden). Ich bin eine motivierte Teilzeitkraft und kann sehr zufrieden mit meiner Vollzeitkollegin und meinen Chefs sein. Dennoch bin ich gera...
- 30.06.2020, 08:49
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Familiensache mit erhöhtem Vergleichswert
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Re: Abrechnung Familiensache mit erhöhtem Vergleichswert
Guten Morgen,
Wertfestsetzung vom Gericht war: 1.000 für GÜ
Mehrwert Vergleich 30.000
einen kleinen Antrag zu GÜ gab es, war also rechtshängig aus meiner Sicht. Abrechnung sollte so erfolgen.
Wertfestsetzung vom Gericht war: 1.000 für GÜ
Mehrwert Vergleich 30.000
einen kleinen Antrag zu GÜ gab es, war also rechtshängig aus meiner Sicht. Abrechnung sollte so erfolgen.
- 29.06.2020, 12:19
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Familiensache mit erhöhtem Vergleichswert
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Re: Abrechnung Familiensache mit erhöhtem Vergleichswert
Hallo zusammen, ich wollte euch mitteilen, wie ich nun die Abrechnung an den Mdt. rausgeschickt habe: 1,8 Geschäftsgebühr aus 30.000 1,3 Verfahrensgebühr aus 10.000 (Scheidung, VA, GÜ) Anrechnung Geschäftsgebühr 0,75 0,8 Verfahrensgebühr aus 30.000 (Mehrwert Vgl.) 1,2 Terminsgebühr aus 10.000 1,0 Ei...
- 19.06.2020, 13:36
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Familiensache mit erhöhtem Vergleichswert
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Re: Abrechnung Familiensache mit erhöhtem Vergleichswert
Chef ist schon im Wochenende.
Wie würdet ihr denn hier abrechnen:
SW-Festsetzung v. Gericht gem. VergleichsProtokoll:
Scheidung: 15.000
VA: 10.000
Zugewinn: 70.000
Der Vergleich hat keinen Mehrwert.
Wie würdet ihr denn hier abrechnen:
SW-Festsetzung v. Gericht gem. VergleichsProtokoll:
Scheidung: 15.000
VA: 10.000
Zugewinn: 70.000
Der Vergleich hat keinen Mehrwert.
- 19.06.2020, 10:57
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Familiensache mit erhöhtem Vergleichswert
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Re: Abrechnung Familiensache mit erhöhtem Vergleichswert
Dann soll mir mein Chef das gleich mal erklären.
Vielen Dank auf jeden Fall.
Vielen Dank auf jeden Fall.
- 19.06.2020, 10:38
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Familiensache mit erhöhtem Vergleichswert
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Re: Abrechnung Familiensache mit erhöhtem Vergleichswert
Das weiß ich jetzt auch nicht mehr. Ich hab Urlaubsvertretung und bin ein bißchen im Stress. Vielen Dank auf jeden Fall für deinen Abrechnungs-Vorschlag. Der macht natürlich Sinn. Ich bin ehrlich gesagt irritiert gewesen von der SW-Festsetzung des Gerichts: 1.000,00 € für GÜ und Mehrwert Vergleich 3...
- 19.06.2020, 10:18
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- Thema: Abrechnung Familiensache mit erhöhtem Vergleichswert
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Re: Abrechnung Familiensache mit erhöhtem Vergleichswert
Aber stimmt, über den Mehrwert kann es eine 1,5 geben.
Mein Chef hat halt ausdrücklich notiert, das Zugewinn anhängig war. Deswegen bin ich ein bißchen irritiert.
Mein Chef hat halt ausdrücklich notiert, das Zugewinn anhängig war. Deswegen bin ich ein bißchen irritiert.
- 19.06.2020, 10:16
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Familiensache mit erhöhtem Vergleichswert
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Re: Abrechnung Familiensache mit erhöhtem Vergleichswert
VErgleich ist Zugewinn und VA
- 19.06.2020, 10:15
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Familiensache mit erhöhtem Vergleichswert
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Re: Abrechnung Familiensache mit erhöhtem Vergleichswert
Ok nochmal: Auftrag war: Scheidung einreichen + Scheidungsfolgen gerichtlich protokollieren zu lassen: Also: 1,3 VG aus 10.000 (Scheidung, VA, GÜ) 0,8 VG aus 20.000 1,2 TG aus 50.000 1,5 EG aus 30.000 Wann entsteht denn die 1,0 EG? In der GÜ-SAche wurde auch ein ANtrag gestellt. Dann ist das doch re...
- 19.06.2020, 10:08
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Familiensache mit erhöhtem Vergleichswert
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Re: Abrechnung Familiensache mit erhöhtem Vergleichswert
Stimmt, die 0,8 Vg Protokollierung kommt dazu. Also GÜ ist anhängig. Die Anwälte haben hin und her geschrieben, dass VA und GÜ verglichen werden soll. Eine außergerichtliche Vereinbarung schriftlich gibt es so nicht. Daher würde ich die 1,0 Einigungsgebühr abrechnen, dann erhöht sich TG aber nicht.