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von conni
25.04.2007, 11:45
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Abrechnung Rechtsschutz / eintrittspflichtig?
Antworten: 15
Zugriffe: 2154

Achte bitte darauf, dass du für die Kündigung den 3-fachen jahreswert der Miete als Streitwert berücksichtigst, gem. § 25 KostO. Die Kündigung ist eh nur außergerichtlich abzurechnen, da ein Kündigungsanspruch ja nicht einklagbar ist. Viele Versicherungen lehnen den hohen Streitwert ab, aber es gibt...