Die Suche ergab 211 Treffer
- 25.04.2007, 11:45
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung Rechtsschutz / eintrittspflichtig?
- Antworten: 15
- Zugriffe: 2154
Achte bitte darauf, dass du für die Kündigung den 3-fachen jahreswert der Miete als Streitwert berücksichtigst, gem. § 25 KostO. Die Kündigung ist eh nur außergerichtlich abzurechnen, da ein Kündigungsanspruch ja nicht einklagbar ist. Viele Versicherungen lehnen den hohen Streitwert ab, aber es gibt...