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von Arnela Mesinovic
26.05.2012, 23:30
Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
Thema: Definition "rechtswidrig und fahrlässig"
Antworten: 6
Zugriffe: 3971

Re: Definition "rechtswidrig und fahrlässig"

Ja du hast Recht ich bin Auszubildende im 2.Lehrjahr. Ok ich brauche noch meine Orientierung :D
von Arnela Mesinovic
26.05.2012, 23:00
Forum: BGB
Thema: Teilzahlungsgeschäfte § 506 ff. BGB
Antworten: 3
Zugriffe: 5961

Re: Teilzahlungsgeschäfte § 506 ff. BGB

Hallo ihr Lieben!

Kann mir einer die Wörter ,, Rechtswidrigkeit" und ,,fahrlässig" in eigenen Worten erklären?

LG Arnela
von Arnela Mesinovic
26.05.2012, 22:49
Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
Thema: Definition "rechtswidrig und fahrlässig"
Antworten: 6
Zugriffe: 3971

Definition "rechtswidrig und fahrlässig"

Hallo ihr Lieben, habe ein kleines Problem! Ich verstehe das Wörter ,,Rechtswidrigkeit" und ,,fahrlässig" nicht.

Kann mir das einer in eigenen Worten erfassen? Wäre euch dankbar diese ,, juristische Sprache" kann man einfach nicht verstehen :-|

LG Arnela