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- 26.05.2012, 23:30
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Definition "rechtswidrig und fahrlässig"
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Re: Definition "rechtswidrig und fahrlässig"
Ja du hast Recht ich bin Auszubildende im 2.Lehrjahr. Ok ich brauche noch meine Orientierung
- 26.05.2012, 23:00
- Forum: BGB
- Thema: Teilzahlungsgeschäfte § 506 ff. BGB
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Re: Teilzahlungsgeschäfte § 506 ff. BGB
Hallo ihr Lieben!
Kann mir einer die Wörter ,, Rechtswidrigkeit" und ,,fahrlässig" in eigenen Worten erklären?
LG Arnela
Kann mir einer die Wörter ,, Rechtswidrigkeit" und ,,fahrlässig" in eigenen Worten erklären?
LG Arnela
- 26.05.2012, 22:51
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Definition "rechtswidrig und fahrlässig"
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Re: Teilzahlungsgeschäfte § 506 ff. BGB
ähmm ich meinte ,,die Wörter,,
- 26.05.2012, 22:49
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Definition "rechtswidrig und fahrlässig"
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Definition "rechtswidrig und fahrlässig"
Hallo ihr Lieben, habe ein kleines Problem! Ich verstehe das Wörter ,,Rechtswidrigkeit" und ,,fahrlässig" nicht.
Kann mir das einer in eigenen Worten erfassen? Wäre euch dankbar diese ,, juristische Sprache" kann man einfach nicht verstehen
LG Arnela
Kann mir das einer in eigenen Worten erfassen? Wäre euch dankbar diese ,, juristische Sprache" kann man einfach nicht verstehen
LG Arnela