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von jujo
07.07.2008, 14:53
Forum: RA-Micro Forum
Thema: Foko bei RA Micro buchen
Antworten: 30
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Curry hat geschrieben:
2.500,00 € als unverzinsliche Hauptforderung und die
5.786,86 € als weitere Zinsforderung.

Lg Jujo
Aber dann müsste man die Zinsen ja auch vorher ausrechnen.

Da geht ein Fenster auf in dem man alles eingeben kann und die Zinsen ausgerechnet werden.
von jujo
07.07.2008, 14:49
Forum: RA-Micro Forum
Thema: Foko bei RA Micro buchen
Antworten: 30
Zugriffe: 5456

Hallo Stefanie,

ich würde die Forderung wie folgt buchen:

2.500,00 € als unverzinsliche Hauptforderung und die
5.786,86 € als weitere Zinsforderung/Zinsrückstand (Punkt Z).

Lg Jujo
von jujo
10.06.2008, 12:24
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Vermögensverzeichnis 10;00 ?
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:zustimm

lg jujo
von jujo
05.06.2008, 16:47
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Abrechnungshilfe für ZV
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:dafuer
von jujo
23.04.2008, 12:16
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Beratungshilfegebühr nach 30,00 EUR mit Nr. 7002!?!?
Antworten: 14
Zugriffe: 1998

Hallo.
Da keine schriftliche Beratung erfolgt ist kannst Du nur die 30,00 € zzgl. 19% MwSt., also 35,70 € abrechnen.

Lg
von jujo
22.04.2008, 11:17
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Zustellung bei gerichtlichem Vergleich
Antworten: 6
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:zustimm
von jujo
22.02.2008, 10:15
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Hilfe. Pfüb versemmelt
Antworten: 30
Zugriffe: 7471

klar kannst du die mit rein nehmen. Du musst sie beim nächsten ZV-Auftrag als Beleg in Kopie dann beifügen.
von jujo
20.02.2008, 12:50
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Kontopfändung erfolgreich, Betrag gezahlt, Was nun?
Antworten: 8
Zugriffe: 8096

Hallo :)
Den entwerteten Titel würde ich nur auf Aufforderung an den Schuldner rausgeben.
Nach erfolgter Zahlung würde ich der Bank gegenüber erklären, dass keine Rechte mehr aus dem Pfüb hergeleitet werden und das Konto wieder freigegeben wird.

LG jujo
von jujo
16.01.2008, 16:30
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Kosten für ein einstweiliges Verfügungsverfahren
Antworten: 21
Zugriffe: 4800

Hallo :)
Hast du das RVG für Anfänger (13. Auflage)? Wenn ja schau mal in Rd.-Nr. 1196. Da steht, dass das EV-Verfahren und die Hauptsache verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten sind.
Bei der einstweilige Verfügung fallen die normalen Gebühren an, wie in der Hauptsache auch.

LG jujo
von jujo
03.01.2008, 18:23
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Zahlungseingänge - wie richtig verbuchen?
Antworten: 9
Zugriffe: 1250

Häh, habt ihr keinen KFA gemacht?