Nachtrag:
Außerdem wäre es den Käufern auch am liebsten. Da der Kaufpreis erst von uns verteilt wird, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind.
Weiterer Punkt ist, dass eine Bankbürschaft aufgrund der gegebenen Betreuung eines Verkäufers wohl schwierig erscheint.
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- 27.08.2012, 11:14
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- Thema: Änderung des Kaufvertrages hinsichtlich KP-Fälligkeit
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- 27.08.2012, 11:12
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- Thema: Änderung des Kaufvertrages hinsichtlich KP-Fälligkeit
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Re: Änderung des Kaufvertrages hinsichtlich KP-Fälligkeit
Die Erbengemeinschaft wohnt in Deutschland verteilt, wobei einer auch noch unter Betreuungs steht. Ich hatte es mir so vorgestellt, dass eine meiner Kollegin oder ich unter Bezugnahme auf die im Vertrag enthaltene Vollmacht die Urkunde unterschreiben. Vorher alle Beteiligten einen Entwurf bekommen u...
- 27.08.2012, 09:38
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- Thema: Änderung des Kaufvertrages hinsichtlich KP-Fälligkeit
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Re: Änderung des Kaufvertrages hinsichtlich KP-Fälligkeit
Hallo nochmals!
Gibt es vielleicht auch die Möglichkeit, den Kaufpreis auf einem Notaranderkonto zu hinterlegen, bis das Aufgebotsverfahren abgeschlossen ist?? Das also vorerst nur die Vorlage der Löschungsbewilligung genügt, um den Kaufpreis fällig zu stellen???
@ Jupp: Danke für die Antworten!!!
Gibt es vielleicht auch die Möglichkeit, den Kaufpreis auf einem Notaranderkonto zu hinterlegen, bis das Aufgebotsverfahren abgeschlossen ist?? Das also vorerst nur die Vorlage der Löschungsbewilligung genügt, um den Kaufpreis fällig zu stellen???
@ Jupp: Danke für die Antworten!!!
- 22.08.2012, 17:50
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Re: Änderung des Kaufvertrages hinsichtlich KP-Fälligkeit
Ich komme nur deswegen darauf, weil es einmal Formulare gibt mit denen das Aufgebotsverfahren beantragt werden kann und dann andererseits Formulare für die Kraftloserklärung. Bin einfach total irritiert. Vielleicht kannst du mir das ja nochmal für Leute mit einem ganz großen Brett vor dem Kopf erklä...
- 22.08.2012, 16:48
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Re: Änderung des Kaufvertrages hinsichtlich KP-Fälligkeit
Eine blöde frage habe ich dann doch noch (bin schon völlig wirr )
Wann genau macht man den nochmal das Aufgebotsverfahren und wann nur die Kraftloserklärung? Was war der unterschied?
Tut mir wirklich leid, aber die Sache macht mich ganz irre!!
Wann genau macht man den nochmal das Aufgebotsverfahren und wann nur die Kraftloserklärung? Was war der unterschied?
Tut mir wirklich leid, aber die Sache macht mich ganz irre!!
- 22.08.2012, 09:44
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- 16.08.2012, 16:45
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Re: Änderung des Kaufvertrages hinsichtlich KP-Fälligkeit
@Jupp: :thx Ich habe noch mal eine Anschlussfrage zu der Angelegenheit: Die Bank hat zwar noch nicht geantwortet. Aber bereits im ersten Schreiben eine eidesstattliche Versicherung mitgeschickt. Hat jemand ein Muster hier für die Kraftloserklärung des Grundschuldbriefes? Finde in unseren Formularbüc...
- 15.08.2012, 16:13
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Änderung des Kaufvertrages hinsichtlich KP-Fälligkeit
Hallo ihr Lieben! Ich habe hier eine ganz blöde Geschichte von meiner Kollegin übernommen. Die ganze Sache ist ein Desaster. Hier eine kurze Erklärung: Eine Erbengemeinschaft verkauft ein Grundstück. Soweit so gut. Allerdings gibt es mehrere eingetragene Grundschulden. Von den meisten liegt uns mitt...
- 18.06.2012, 17:49
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- Thema: Posteingänge einscannen
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Re: Posteingänge einscannen
Danke, das hat mir schon etwas weiter geholfen. Mein Gedanke ging nämlich in die selbe Richtung. Dann könnte man ja die Datei aus der E-Akte anfügen.
- 18.06.2012, 17:40
- Forum: RA-Micro Forum
- Thema: Posteingänge einscannen
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Posteingänge einscannen
Hallo!!! Wir arbeiten seit einiger Zeit mit dem E-Brief. Funktioniert auch alles ganz gut. Nun kam mein Chef auf die Idee alle Posteingänge einzuscannen, da er diese dem E-Brief als Anlage anhängen möchte. Weiß irgendjemand, wie das funktioniert?? Die technischen Voraussetzungen müssen noch geschaff...