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von Revisor
13.07.2017, 07:34
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Kaufvertrag mit Stundung Kaufpreis und Gewährung Darlehen
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Re: Kaufvertrag mit Stundung Kaufpreis und Gewährung Darlehe

Lies einmal im von Martin Filzek zitierten "Streifzug" die Randnummern 2412 und 2413 (viel ausführlicher als in den Vorauflagen, dort RdNr. 1762)!
von Revisor
06.07.2017, 13:32
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Übergabe Hof u. Nachbeurkundung wg. Wegfall Hofeseigenschaft
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Re: Übergabe Hof u. Nachbeurkundung wg. Wegfall Hofeseigensc

Ohne jetzt alles bisher Geschriebene vollständig gelelsen zu haben: Wurde schon darüber nachgedacht, dass das Privileg des § 48 GNotKG nicht voraussetzt, dass es sich um einen Hof i.S.d. Höfeordnung handelt, sondern auch die Übertragung eines sonstigen land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs mit H...
von Revisor
21.04.2017, 12:39
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: aus notarieller Kostenrechnung vollstrecken
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Re: aus notarieller Kostenrechnung vollstrecken

So ist es, Anwaltskosten sind nach h.M. nicht zu erstatten, z.B. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken 05.04.1989 5 W 54/89 - juris): "Beauftragt der Notar einen Rechtsanwalt damit, die Zwangsvollstreckung aus einer Kostenrechnung zu betreiben, so können die hierdurch entstehenden Anwalt...
von Revisor
21.04.2017, 12:29
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Treuhandgebühr im Rahmen U-Begl.
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Re: Treuhandgebühr im Rahmen U-Begl.

M.E. ist hier eine Treuhandgebühr entstanden. Anders als z.B. in Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 (Vollzug) bzw. Unterabschnitt 2 (Vollzug in besonderen Fällen), wo zwischen solchen Fällen unterschieden wird, in denen der Notar eine Gebühr für das Beurkundungsverfahren oder die Fertigung eines Entwurfs ...
von Revisor
12.04.2017, 07:38
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: weitere Ausfertigung Vorsorgevollmacht
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Re: weitere Ausfertigung Vorsorgevollmacht

Da es keine entsprechende Gebührenvorschrift gibt, dürfen nur Auslagen erhoben werden. Eine Gebühr gibt es nur in Verfahren über den Antrag auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung (§ 797 Abs. 3, § 733 ZPO), Nr. 23804 KV GNotKG.
von Revisor
07.04.2017, 13:52
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Hilfe Wertermittlung, Vorrangseinräumung
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Re: Hilfe Wertermittlung, Vorrangseinräumung

... und wenn es nicht möglich sein sollte, die Vorrangseinräumung in die (offenbar neue) Grundschuldbestellung aufzunehmen: Wäre von der Systematik des GNotKG her nicht die "Einholung" einschl. des Entwurfs (vgl. Vorbem. 2.2 Abs. 2 KV GNotKG) Vollzugstätigkeit zur Grundschuldbestellung = 0...
von Revisor
30.03.2017, 16:12
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Kosten für die Eintragung beim Güterrechtsregister
Antworten: 4
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Re: Kosten für die Eintragung beim Güterrechtsregister

Die T#ätigkeit ist mit der Gebühr für das Beurkundungsverfahren abgegolten, siehe Vorbemerkung 2.1 Abs. 2 Nr. 1 KV GNotKG.
von Revisor
21.03.2017, 11:48
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Wert einer Genehmigung
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Re: Wert einer Genehmigung

Das kommt darauf an, zu welchen Teilen die Ehefrau und die Kinder Erben waren. Bei gesetzlicher Erbfolge und Zugewinngemeinschaft wäre z.B. die Ehefrau Erbin zu 1/2, die Kinder zu je 1/4. Dann wäre der hälftige Wert (§ 98 Abs. 1) also nicht gem. § 98 Abs. 2 für jedes Kind zu dritteln, sondern zu vie...
von Revisor
17.03.2017, 10:38
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Nachlasswert, Reinvermögen
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Re: Nachlasswert, Reinvermögen

Ich gebe folgendes zu bedenken: Maßgeblich ist hier das „modifizierte Reinvermögen“. Wenn die Beurkundung des Testaments (so der Sachverhalt) unmittelbar nach Beurkundung des Übertragsvertrages erfolgte, waren die Eltern im Zeitpunkt der Beurkundung (= für die Wertberechnung maßgeblicher Zeitpunkt) ...
von Revisor
23.02.2017, 12:29
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Urkunde ohne Kosten?
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Re: Urkunde ohne Kosten?

So ganz verstehe ich den Beitrag nicht :nachdenk Hätte nicht einfach die Grundschuld über 175.000 Euro bestellt werden können – bis zu einem Betrag von 65.000 Euro aufgrund Belastungsvollmacht, im Übrigen unter Mitwirkung des Verkäufers (dann keine zusätzlichen Kosten) bzw. vollmachtlos durch den Kä...