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von Vorzimmerkeule
07.08.2008, 13:08
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Hilfe! URLAUB bei Teilzeitbeschäftigung ?
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Hat jemand nen Kommentar zum BurlG????
von Vorzimmerkeule
07.08.2008, 13:06
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Thema: Hilfe! URLAUB bei Teilzeitbeschäftigung ?
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Ich sagte ja, ohne zu berücksichtigen, ob es eine gesetzliche Regelung dafür gibt.

Demnach muss ich mir an dem Montag, wo ich mir nen halben Tag frei nehme, auch einen ganzen Urlaubstag nehmen, Curry :shock:
von Vorzimmerkeule
07.08.2008, 13:03
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Thema: Hilfe! URLAUB bei Teilzeitbeschäftigung ?
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:yeah gkutes!
von Vorzimmerkeule
07.08.2008, 13:01
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Thema: Hilfe! URLAUB bei Teilzeitbeschäftigung ?
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Also, wenn ich für nen halben Tag frei (egal ob die Öffnungszeiten jetzt net so lang sind an diesem Tag oder ich eine andere Regelung der Arbeitszeiten habe), dann müsste ich ja für nen an diesem Tag genommenen GANZEN Urlaubstag noch drei Stunden auf mein Festgehalt nachgezahlt bekommen...
von Vorzimmerkeule
07.08.2008, 12:58
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Wenn wir doch bei dem von mir angebrachten Montagsbeispiel bleiben, dann müsste ich mir ja an diesem Tag auch einen ganzen Tag Urlaub eintragen... Dat kannet ja net sein...
von Vorzimmerkeule
07.08.2008, 12:55
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Thema: Hilfe! URLAUB bei Teilzeitbeschäftigung ?
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Immi hat doch nix anderes, wenn ich sie richtig verstanden habe. Sie hat mit Cheffe vereinbart, dass sie nur 34 Std. pro Woche arbeitet, auch wenn die Kanzlei ansonsten vielleicht ne 40 Std. Woche hat.
von Vorzimmerkeule
07.08.2008, 12:52
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Unsere Bürozeiten sind Mo - Do 08:00 bis 13:00 und 14:00 bis 17:00 Uhr, Fr 08:00 bis 13:00 Uhr. Demnach beträgt meine Arbeitszeit regelmäßig 8 Std. an vier Tagen der Woche. Dabei spielen Ü-Stunden, die täglich anfallen ja keine Rolle. Wenn ich montagsnachmittag frei haben möchte, somit den Vormittag...
von Vorzimmerkeule
07.08.2008, 12:48
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@gkutes: HÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ???? Hab ich jetzt net verstanden.
von Vorzimmerkeule
07.08.2008, 12:45
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Thema: Hilfe! URLAUB bei Teilzeitbeschäftigung ?
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Curry, die Aushilfe bekommt aber auch nur Geld für die Stunden die sie arbeitet, z. B. vier Stunden. Der Urlaubstag gilt dann auch nur für die vier Stunden, sie bekommt ja nicht deswegen dann acht Stunden bezahlt. Wenn bei der Vollzeitkraft die REGELMÄSSIGE Arbeitszeit acht Stunden ist, dann kann ei...
von Vorzimmerkeule
07.08.2008, 12:41
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Immi, ich trage mir dafür auch nur einen halben Tag ein. Warum sollte ich an einem Freitag aufgrund kürzer Arbeitszeiten denn schlechter gestellt werden, als an einem anderen Wochentag. Nur weil ich weniger Stunden arbeite. Da zahle ich ja wiederum drauf. Allerdings kann ich Dir nur sagen, dass in m...