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- 08.12.2014, 13:18
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Handhabung Vollstreckbarerklärung von Rechnungen
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- Zugriffe: 1424
Re: Handhabung Vollstreckbarerklärung von Rechnungen
Guck mal, habe ich für Dich gefunden!!! Der Schuldner ist nicht zur Erstattung der anfallenden Rechtsanwaltskosten verpflichtet, wenn ein Notar einen Rechtsanwalt mit der Zwangsvollstreckung der ihm zustehenden Beurkundungskosten beauftragt. Denn der Notar ist in der Lage, den Vollstreckungsauftrag ...
- 08.12.2014, 12:58
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Handhabung Vollstreckbarerklärung von Rechnungen
- Antworten: 9
- Zugriffe: 1424
Re: Handhabung Vollstreckbarerklärung von Rechnungen
Also, ich habe gelernt, dass der Notar aus einer Gebührenrechnung aus der ihm die Gebühren selber zustehen keine ZV-Kosten (Gebühren) berechnen darf, nur die verauslagten Kosten (GVZ) und natürlich Zinsen. Aber ich habe gesehen, dass hier im Forum auch schon einmal darüber diskutiert wurde, kannst d...
- 02.12.2014, 14:20
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Zustimmungserklärung bei Handelregistersachen
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- Zugriffe: 816
Zustimmungserklärung bei Handelregistersachen
So, bin hier ziemlich uneins mit mir. Ich habe hier einen Gesellschafterbeschluss, wo eine ausländische Gesellschafterin vollmachtlos vertreten worden ist. Ich habe die Zustimmungserklärung angefordert und wurde dann beauftragt, die Zustimmungserklärung zu entwerfen und dann ist die Unterschrift spä...
- 02.12.2014, 14:13
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Handhabung Vollstreckbarerklärung von Rechnungen
- Antworten: 9
- Zugriffe: 1424
Re: Handhabung Vollstreckbarerklärung von Rechnungen
Also, vielleicht kann ich ein wenig beitragen! Ich mache in meinen Notariatsakten vorne einen Heftstreifen drauf, da kommt alles hin, was ab Vollstreckung eingeht, Titel etc.. So habe ich das zumindest für mich getrennt und denke auch daran, dass hier keine ZV-Gebühren für uns anfallen. Nur so für m...
- 24.09.2014, 10:05
- Forum: Gesellschaftsrecht
- Thema: Gesellschafterversammlung GmbH - immer Beurkundungspflicht?
- Antworten: 9
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Re: Gesellschafterversammlung GmbH - immer Beurkundungspflic
Hallo, davia76! Prokura erteilen und Prokura ändern, dass melden die Geschäftsführer -in vertretungsberechtigter Zahl- kann natürlich auch nur einer sein, an. Hierzu ist kein Gesellschafterbeschluss erforderlich. Für die Sitzverlegung ist ein Gesellschafterbeschluss erforderlich. Der muss natürlich ...
- 23.09.2014, 13:26
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Änderung Übertragsvertrag GNotKG
- Antworten: 1
- Zugriffe: 581
Änderung Übertragsvertrag GNotKG
Hallöchen, habe hier folgenden Fall: Vor Jahren ein ÜV von Mutter auf Sohn mit Nießbrauch und Rückauflassungsvormerkung, Wert angenommen 200.000,00 €. Jetzt wird der ÜV dahingehend abgeändert, dass die beiden vorgenannten Rechte gelöscht werden und der Sohn einen Betrag in Höhe von angenommen 100.00...
- 16.09.2014, 15:40
- Forum: Notarfachangestellte / Notarfachangestellter-Ausbildung
- Thema: Notarverweser
- Antworten: 2
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Re: Notarverweser
Hallo, rebru82,
das habe ich mir schon fast gedacht!
Aber bei 2 Kopien und Postgebühren lohnt sich
der ganze Aufwand nicht!
Herzlichen Dank für Deine Antwort!
Liebe Grüße
StillesWasser
das habe ich mir schon fast gedacht!
Aber bei 2 Kopien und Postgebühren lohnt sich
der ganze Aufwand nicht!
Herzlichen Dank für Deine Antwort!
Liebe Grüße
StillesWasser
- 16.09.2014, 10:22
- Forum: Notarfachangestellte / Notarfachangestellter-Ausbildung
- Thema: Notarverweser
- Antworten: 2
- Zugriffe: 2213
Notarverweser
Moin, Moin, habe mal eine kurze Frage. Ich muss von einer vor einigen Jahren erteilen Vollmacht eine weitere Ausfertigung erstellen, wobei mein Chef als Notarverweser agiert. Bekomme ich hier nach dem GNotKG Gebühren? Wird das gehandhabt wie die Beglaubigung eines Dokumentes? Vielleicht bekomme ich ...
- 11.06.2014, 10:38
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Gegenseitiger Unterhaltsverzicht im Ehevertrag
- Antworten: 3
- Zugriffe: 8253
Re: Gegenseitiger Unterhaltsverzicht im Ehevertrag
Lieber Herr Filzek, liebe Katty!
Ich danke herzlich für die Erklärungen. Lt. Angabe ist der gegenseitige Unterhaltsverzicht 0,00 €, so dass ich dazu neige,
den Auffangwert nach 36 Abs. 1, 3 GNotKG zu nehmen.
Ich herzlich für die Erklärungen!
Liebe Grüße
Ich danke herzlich für die Erklärungen. Lt. Angabe ist der gegenseitige Unterhaltsverzicht 0,00 €, so dass ich dazu neige,
den Auffangwert nach 36 Abs. 1, 3 GNotKG zu nehmen.
Ich herzlich für die Erklärungen!
Liebe Grüße
- 06.06.2014, 10:59
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Gegenseitiger Unterhaltsverzicht im Ehevertrag
- Antworten: 3
- Zugriffe: 8253
Gegenseitiger Unterhaltsverzicht im Ehevertrag
So Ihr Lieben! Vorab ein schönes sonniges laaaaaanges Wochenende!!! Aber noch eine Frage ... Ich habe hier den ersten Ehevertrag nach GNotKG! Ich habe Gütertrennungsvereinbarung und Ausschluss Versorgungsausgleich sowie gegenseitigen Unterhaltsverzicht. Die Gütertrennung und den Versorgungsausgleich...