ich meine doch, Vorbem. 3 Abs. 3 RVG: Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts"
wäre ja eine sinnlose Vorschrift, wenn dazu ein Gerichtsverfahren anhängig sein müßte.
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- 11.05.2011, 16:00
- Forum: RVG bis 31.7.2013
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- 11.05.2011, 15:52
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: auskunftspflichten des arbeitgebers drittschuldner
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Re: auskunftspflichten des arbeitgebers drittschuldner
Die Verpflichtung, Lohnabrechnungen vorzulegen, hat nicht der Drittschuldner (Arbeitgeber), sondern der Schuldner! richtig, man kann aber auch den Herausgabeanspruch des Schuldners gegen seinen Arbeitgeber hinsichtlich der Lohnabrechnungen im PfÜB mitpfänden, dann muss der Arbeitgeber die Lohnabrec...
- 11.05.2011, 15:44
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Welcher Auftrag liegt vor RVG?
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Re: Welcher Auftrag liegt vor RVG?
ganz klar: gerichtliche Tätigkeit
- 11.05.2011, 15:37
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: SW sofortige Beschwerde ZV
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Re: SW sofortige Beschwerde ZV
Hallo, also da der Antrag vom Schuldner gestellt wurde, bestimmt sich der Streitwert nach § 25 Abs. 2 RVG, also dem Interesse des Schuldners, der Streitwert ist also die Differenz zu dem ursprünglich festgesetzen Pfändungsfreibetrag und dem neu festgesetzen Pfändungsfreibetrag. Da wird leider nicht ...
- 11.05.2011, 15:24
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Einigungsgebühr ZV-Sache
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Re: Einigungsgebühr ZV-Sache
also meiner Meinung nach gibt es in der ZV für die Vereinbarung von reiner Ratenzahlung überhaupt keine Einigungsgebühr, weil kein Streit und keine Ungewißheit beseitigt, sondern lediglich die bereits bestehende Schuld hinsichtlich der Zahlungsweise modifiziert wird.