Ja. War aber keine Genossenschaft, sondern ein Arbeitgeber.
Die Genossenschaften in meinen Sachen erkennen immer an (manchmal zwar erst nach Darlegung der gesetzlichen Grundlage) und zahlen dann auch.
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- 06.09.2010, 19:57
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfändung Genossenschaftsanteile
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- 01.09.2010, 20:52
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfändung Genossenschaftsanteile
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Re: Pfändung Genossenschaftsanteile
Den DS auf Zahlung, der deiner Meinung nach eingezahlten Genossenschaftsanteile, verklagen. Was anderes bleibt dir nicht übrig. Sonst siehst du da nie Geld.
- 30.07.2010, 13:44
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfändung Genossenschaftsanteile
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Re: Pfändung Genossenschaftsanteile
Gem. § 66 GenG kannst du kündigen. Wenn du das getan hast, kannst du die Auszahlung des Genossenschaftsguthabens verlangen. Wie lange das dauert richtet sich nach der Satzung der Genossenschaft (kann bis zu 2 Jahre dauern).
Offensichtlich hat dein DS keine Ahnung...
Offensichtlich hat dein DS keine Ahnung...
- 14.07.2010, 14:59
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Erstattung der Kosten durch Landeskasse
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Re: Erstattung der Kosten durch Landeskasse
Sie will ja wissen, was ist, wenn die Anklage noch nicht öffentlich geworden ist bzw. nicht zugestellt worden ist. Hat jetzt jemand noch eine Idee? In meinem Meyer-Goßner steht "Unzulässig ist die erweiternde Auslegung der Ausnahmeregelung auf zeitlich frühere Einstellungen..." Würde es a...
- 14.07.2010, 14:46
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Erstattung der Kosten durch Landeskasse
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Re: Erstattung der Kosten durch Landeskasse
Dann tendier ich doch eher zu 4104Elvenqueen hat geschrieben: Sie will ja wissen, was ist, wenn die Anklage noch nicht öffentlich geworden ist bzw. nicht zugestellt worden ist. Hat jetzt jemand noch eine Idee?
- 14.07.2010, 14:40
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Erstattung der Kosten durch Landeskasse
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Re: Erstattung der Kosten durch Landeskasse
@JSanny
GG = 4100
VG = 4106
zusätzl. Geb. = 4141
dachte, dass ist offensichtlich wenn wir von einem Strafverfahren reden
in meinem RVG heißen die zumindest Grundgebühr und Verfahrensgebühr
GG = 4100
VG = 4106
zusätzl. Geb. = 4141
dachte, dass ist offensichtlich wenn wir von einem Strafverfahren reden
in meinem RVG heißen die zumindest Grundgebühr und Verfahrensgebühr
- 14.07.2010, 10:03
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Erstattung der Kosten durch Landeskasse
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Re: Erstattung der Kosten durch Landeskasse
§ 467a StPO (1) Nimmt die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage zurück und stellt sie das Verfahren ein, so hat das Gericht, bei dem die öffentliche Klage erhoben war, auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Angeschuldigten die diesem erwachsenen notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerleg...
- 13.07.2010, 14:32
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Doppelbestrafung im OWi-Verfahren
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Re: Doppelbestrafung im OWi-Verfahren
Würde nur die Grundgebühr abrechnen.
- 13.07.2010, 11:12
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfüb-Antrag nach § 850 c Abs 4 ZPO
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Re: Pfüb-Antrag nach § 850 c Abs 4 ZPO
Wenn die Kinder verdienen (Lehrlingsgehalt), dann können die auch außen vor lassen.
- 13.07.2010, 09:03
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung Kündigung und Räumungsklage
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Re: Abrechnung Kündigung und Räumungsklage
wieso 2 Gebühren? ist doch eine Angelegenheit - also 1 GG aus erhöhtem SW (7.463,34 EUR)