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- 30.05.2011, 06:39
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Wegen Nichtzahlung Titel einbehalten
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Re: Wegen Nichtzahlung Titel einbehalten
Schau mal in § 50 BRAO: § 50 Handakten des Rechtsanwalts (3) Der Rechtsanwalt kann seinem Auftraggeber die Herausgabe der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Vorenthaltung der Handakten oder einzelner Schriftstücke nach den Umst...
- 27.05.2011, 13:36
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Abweichende Forderung beim Mahnbescheid
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Re: Abweichende Forderung beim Mahnbescheid
Tja, dann müsst ihr wohl abwarten, ob vom Mahngericht eine Monierung kommt oder nicht. Trotzdem würde ich den Ursprungsgegenstandswert nicht in den Mahnantrag aufnehmen, weil das nur für Verwirrung sorgt, denke ich.
- 27.05.2011, 13:28
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Abweichende Forderung beim Mahnbescheid
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Re: Abweichende Forderung beim Mahnbescheid
Wenn ihr Angst habt, dass das Mahngericht nicht versteht, warum die vorgerichtlichen Gebühren so hoch sind (sollte es bei euch dafür kein Feld geben, wo ihr den vorgerichtlichen Gegenstandswert eintragen könnt), füge dem Mahnantrag doch einfach eine Anlage bei, wo ihr Bezug auf die vorgerichtlichen ...
- 27.05.2011, 13:18
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Abweichende Forderung beim Mahnbescheid
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Re: Abweichende Forderung beim Mahnbescheid
Ich weiß leider nicht, wie das Formular bei RA-Micro aussieht, da ich mit dem Programm nicht arbeite. Ich fülle die Mahnanträge im Internet unter Online-Mahnantrag.de aus. Und dort gibt es bei "Auslagen und Nebenforderungen" eine Zeile für "Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Tätigkeit&...
- 27.05.2011, 12:31
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Abweichende Forderung beim Mahnbescheid
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Re: Abweichende Forderung beim Mahnbescheid
Als Hauptforderung trägst du den Betrag ein, der noch offen ist (also die 342 Euro noch was). Aus diesem Betrag errechnen sich auch die Gebühren für das Mahnverfahren. Wenn ihr noch vorgerichtliche Gebühren als Nebenforderung geltend macht, nimmst du den Rechnungsbetrag aus dem ursprünglichen Gegens...
- 27.05.2011, 12:25
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Auskunft aus VV Haft angeordnet - und nun?
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Re: Auskunft aus VV Haft angeordnet - und nun?
Ein Haftbefehl erlischt nach sechs Monaten? Ich dachte immer, der ist drei Jahre lang gültig.
- 27.05.2011, 09:12
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Erhöhungsgebühr bei Mehrvergleich und Terminsvertreter
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Re: Erhöhungsgebühr bei Mehrvergleich und Terminsvertreter
Ich muss noch mal nachfragen: Ihr habt als Hauptbevollmächtigte beide Auftraggeber vertreten? Müsste ja, da wegen des Streitwertes die Sache beim Landgericht anhängig sein sollte. Euer Kfa sollte meiner Meinung nach dann wie folgt aussehen: Nr. 3100 1,3 zzgl. Erhöhung Nr. 1008 0,3 nach 10.643 Euro N...
- 27.05.2011, 06:22
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Lohnbuchhaltung
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Re: Lohnbuchhaltung
Also ich kann nur empfehlen, für die Lohnbuchhaltung ein Programm zu verwenden, gerade wenn ihr mehrere Angestellte habt. Ein Lohnprogramm ist eine enorme Arbeitserleichterung. Zwar fallen im ersten Moment Anschaffungskosten an und es entstehen weitere (dann aber geringere) Kosten für Updates, aber ...
- 26.05.2011, 10:22
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Erhöhungsgebühr bei Mehrvergleich und Terminsvertreter
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Re: Erhöhungsgebühr bei Mehrvergleich und Terminsvertreter
Ach, jetzt hab' ich's in der Überschrift gerade gelesen. Es gab einen Terminsvertreter. Wart ihr der Terminsvertreter?
Die Gebühr Nr. 3401 erhöht sich selbstverständlich auch bei mehreren Auftraggebern.
Die Gebühr Nr. 3401 erhöht sich selbstverständlich auch bei mehreren Auftraggebern.
- 26.05.2011, 10:20
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Erhöhungsgebühr bei Mehrvergleich und Terminsvertreter
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Re: Erhöhungsgebühr bei Mehrvergleich und Terminsvertreter
Ich würde wie folgt abrechnen (davon ausgehend, dass ihr beide Auftraggeber vertreten habt und die 11.000 Euro den Vergleichsmehrwert darstellen): Nr. 3100 1,3 zzgl. Erhöhung Nr. 1008 0,3 nach 10.643 Euro Nr. 3101 0,8 zzgl. Erhöhung Nr. 1008 0,3 nach 11.000 Euro Prüfung nach § 15 III Nr. 3104 1,2 na...