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- 22.05.2017, 16:38
- Forum: PKH & Co. KG
- Thema: VKH für Scheidung aber nicht für Versorgungsausgleich?
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Re: VKH für Scheidung aber nicht für Versorgungsausgleich?
@Zorro: Nein, der Versorgungsausgleich wurde nicht beantragt. Im Termin wurde er diskutiert und ich habe eine Scheidungsfolgenvereinbarung vorgelegt in welcher er ausgeschlossen war.
- 22.05.2017, 16:37
- Forum: PKH & Co. KG
- Thema: VKH für Scheidung aber nicht für Versorgungsausgleich?
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Re: VKH für Scheidung aber nicht für Versorgungsausgleich?
Super, so schnelle Antworten. Danke! Also: Im Beiordnunsgbeschluss steht: Der Antragsstellerin wird für das Scheidungsverfahren für den ersten Rechtszug Verfahrenskostenhilfe bewilligt und RA Lore beigeordnet. Die Beiordnung erfolgt gemäß xy zu den Bedingungen eines am Gerichtsort niedergelassenen R...
- 22.05.2017, 16:31
- Forum: PKH & Co. KG
- Thema: VKH für Scheidung aber nicht für Versorgungsausgleich?
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VKH für Scheidung aber nicht für Versorgungsausgleich?
Hallo! Ich habe (zum ersten Mal) Scheidung beantragt. Und beantragt, dafür VKH zu gewähren und mich beizuorden. So geschehen. Ich wurde "für das Scheidungsverfahren" beigeordnet. Dann kommt das Urteil: 1. Die Ehe wird geschieden. 2. Ein Versorgunsausgleich findet nicht statt. 3. Der Verkeh...
- 20.04.2017, 13:48
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Klage, Erledigung und Widerklage - mehrere Streitwerte
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Re: Klage, Erledigung und Widerklage - mehrere Streitwerte
Dazu noch diese (für mich örtlich relevante) Fundstelle: "Hinzu kommt, dass nach inzwischen überwiegender Ansicht in der - neueren - Rechtsprechung bei der Berechnung des Streitwertes Klagerweiterungsbeträge auch dann dem Wert des ursprünglichen Streitgegenstandes hinzuzurechnen sind, wenn dies...
- 20.04.2017, 13:24
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Klage, Erledigung und Widerklage - mehrere Streitwerte
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Re: Klage, Erledigung und Widerklage - mehrere Streitwerte
Stimmt, bei mir ist es keine teilweise Erledigungserklärung, aber ich sehe keinen Unterschied zur teilweisen Klagerücknahme. Als solches wird ja eine einseitige Erledigungserklärung gedeutet.
Danke, dass du dich in meinen Kram reindenkst.
Danke, dass du dich in meinen Kram reindenkst.
- 20.04.2017, 13:11
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Klage, Erledigung und Widerklage - mehrere Streitwerte
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Re: Klage, Erledigung und Widerklage - mehrere Streitwerte
Ok, bin enttäuscht (ich gebe sehr viel auf das hier vorhandene und zur Verfügung gestellte Wissen), gebe aber noch nicht auf. Habe folgendes gefunden: "Scheidet während der Tätigkeit des Rechtsanwaltes ein Gegenstand – durch teilweise Hauptsacheerledigung oder teilweise Klagerücknahme aus - und...
- 18.04.2017, 10:08
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Klage, Erledigung und Widerklage - mehrere Streitwerte
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Re: Klage, Erledigung und Widerklage - mehrere Streitwerte
Danke für die Antwort, auch wenn es nicht die erhoffte war. Sieht das vielleicht jemand anders?
LG
LG
- 18.04.2017, 09:46
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Klage, Erledigung und Widerklage - mehrere Streitwerte
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Klage, Erledigung und Widerklage - mehrere Streitwerte
Moin moin! Habe folgendes Problem. In einer Sache ist zunächst Klage erhoben worden, die Klage dann für erledigt erklärt worden, die Erledigungserklärung blieb einseitig, dann ist Widerklage erhoben worden. So. Der Streitwert ist festgesetzt worden bis zur Erledigungserklärung auf 9.000, dann (Koste...
- 04.01.2016, 14:25
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: ZV der ZV-Kosten nach zurückgenommener einstw. Verfügung
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Re: ZV der ZV-Kosten nach zurückgenommener einstw. Verfügung
Weiß nicht, deshalb frag ich hier
. Ist das der richtige Weg? Am Vollstreckungsgericht einen Kostenfestsetzungsantrag stellen? Hab ich noch nie gemacht, klingt aber gut.
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
- 04.01.2016, 13:30
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: ZV der ZV-Kosten nach zurückgenommener einstw. Verfügung
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ZV der ZV-Kosten nach zurückgenommener einstw. Verfügung
Ein frohes neues Jahr, wünsche ich allen :-)! Ich habe folgendes Problem. Habe erstinstanzlich eine eintweilige Verfügung erwirkt. Habe den Gerichtsvollzieher mit Zustellung und Vollstreckung beauftragt. Zustellung hat geklappt, Vollstreckung nicht. Außerdem hatte ich ihn beauftragt, die Kosten der ...