Hallo in die Runde,
wir waren für einen Mandanten außergerichtlich tätig (Beratung und Korrespondenz). Allerdings ist kein einziger klassischer Brief oder Fax rausgegangen. Alles wurde per E-Mail geregelt.
Kann ich hier trotzdem die Auslagenpauschale ansetzen?
Danke für Eure Hilfe
naylu
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- 20.09.2017, 11:56
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Nur E-Mails - Auslagenpauschale ??
- Antworten: 1
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- 08.09.2017, 08:51
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Rechtskraftzeugnis
- Antworten: 5
- Zugriffe: 771
Re: Rechtskraftzeugnis
Ist denn auf dem Titel die Vollstreckungsklausel drauf? Die ist zwingend notwendig.... nicht der Rechtskraftvermerk.
- 07.09.2017, 20:31
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Festsetzung mit Vergleichsmehrwert
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- Zugriffe: 1471
Re: Festsetzung mit Vergleichsmehrwert
Auch wenn die Abrechnung jetzt korrekt ist, die Versicherung wird leider trotzdem meckern. Sie beziehen sich in Arbeitsrechtssachen regelmäßig darauf, der Mehrvergleich sei nicht mitversichert.
- 14.08.2017, 14:06
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Gegenstandswertfestsetzung
- Antworten: 3
- Zugriffe: 631
Re: Gegenstandswertfestsetzung
Nein, meiner Meinung nach kein Vergleichsmehrwert. Es wurde nichts verglichen was nicht anhängig war.
- 14.08.2017, 12:53
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Festsetzung mit Vergleichsmehrwert
- Antworten: 10
- Zugriffe: 1471
Re: Festsetzung mit Vergleichsmehrwert
Meines Erachtens wird die 0,8 Verfahrensgebühr und die 1,5 Einigungsgebühr lediglich aus der Differenz von 28.200 € und 23.500 € genommen. Ich würde die Rechnung so machen: 1,3 Verfahrensgebühr aus 23.500 € 0,8 Verfahrensgebühr aus 4.700 € 1,2 Terminsgebühr aus 28.200 € 1,0 Einigungsgebühr aus 23.50...
- 17.03.2015, 11:45
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Weitere Auslagen
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Re: Weitere Auslagen
Vielen Dank!!
- 17.03.2015, 11:24
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Weitere Auslagen
- Antworten: 2
- Zugriffe: 823
Weitere Auslagen
Hallo, wir haben im Auftrag des Gläubigers MB beantragt. Es ist keine Zahlung erfolgt und kein Widerspruch gestellt worden, so dass nun der Antrag auf Erlass des VBs gefertigt werden kann. Oben links über der Geschäftsnummer steht unsere ursprüngliche Hauptforderung. Nun sind ja noch weitere Kosten ...
- 10.02.2015, 14:34
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: mehrere Rechnungen: Mahnbescheid
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Re: mehrere Rechnungen: Mahnbescheid
wird erledigt! Danke
- 10.02.2015, 14:30
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: mehrere Rechnungen: Mahnbescheid
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- 10.02.2015, 14:26
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: mehrere Rechnungen: Mahnbescheid
- Antworten: 5
- Zugriffe: 1471
mehrere Rechnungen: Mahnbescheid
Es geht um insgesamt 6 Rechnungen mit unterschiedlichem Datum. Kann ich denn die Gesamtsumme im Mahnbescheid angeben? Wenn ja wie verhält es sich dann mit den Zinsen?
Oder muss ich für jede Forderung einen extra MB beantragen?
Dankeschön
Naylu
Oder muss ich für jede Forderung einen extra MB beantragen?
Dankeschön
Naylu