Die Suche ergab 15 Treffer
- 16.02.2011, 08:57
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: außergerichtliche Kosten Sozialrecht
- Antworten: 16
- Zugriffe: 2955
Re: außergerichtliche Kosten Sozialrecht
Antragstellerin zu 1 ist die Mutter von sechs Kindern (Antragsteller zu 2 bis 7). Gewährt wurde nur der Mutter die PKH.
- 15.02.2011, 13:37
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: außergerichtliche Kosten Sozialrecht
- Antworten: 16
- Zugriffe: 2955
Re: außergerichtliche Kosten Sozialrecht
PS: es handelt sich um außergerichtliche Kosten und im Übrigen wurde nur einem von den sieben Antragstellern Prozesskostenhilfe gewährt! Alles klar?!
- 15.02.2011, 13:34
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: außergerichtliche Kosten Sozialrecht
- Antworten: 16
- Zugriffe: 2955
Re: außergerichtliche Kosten Sozialrecht
Diesen Fall haben wir gelöst, neuer Fall:
Sieben Antragsteller, für Antragsteller 5 und 6 werden 1/4 der Kosten vom Antragsgegner übernommen. Achtung: einstweiliges Anordnungsverfahren (ER).
Wie rechne ich nun diesen Fall ab? Speziell geht es mir um die Quotelung!
Sieben Antragsteller, für Antragsteller 5 und 6 werden 1/4 der Kosten vom Antragsgegner übernommen. Achtung: einstweiliges Anordnungsverfahren (ER).
Wie rechne ich nun diesen Fall ab? Speziell geht es mir um die Quotelung!
- 25.01.2011, 10:08
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: außergerichtliche Kosten Sozialrecht
- Antworten: 16
- Zugriffe: 2955
Re: außergerichtliche Kosten Sozialrecht
Also Gegenstand des Verfahrens war jeweils ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid der BA, Widerspruch eingelegt, Klageverfahren. Der übliche Werdegang quasi! Insoweit fallen Rahmengebühren an. @ Liesel: Ja, dann hab ich es so richtig gemacht. So war auch mein Gedanke, obgleich mir die Rechnung komi...
- 24.01.2011, 15:50
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: außergerichtliche Kosten Sozialrecht
- Antworten: 16
- Zugriffe: 2955
außergerichtliche Kosten Sozialrecht
Hallo, und zwar hat sich die Bundesagentur in einem Vergleich verpflichtet, die außergerichtlichen kosten der Klägerin zu 1 zu 50 % und des Klägers zu 2 zu 100 % zu tragen. Und wie rechne ich den Fall nunmehr ab? Geschäftsgebühr nach 2400 VV und Erhöhungsgebühr nach 1008 VV? Ich hab keine Ahnung! :o...