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von Yuliane
17.01.2019, 13:53
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Abrechnung Strafrecht/richterliche Ermahnung gem. § 45 JGG
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Re: Abrechnung Strafrecht/richterliche Ermahnung gem. § 45 JGG

Danke!

by the way...nach meiner Auffassung fällt jetzt 4141 (1) 1 dann doch auch noch an?

Es kam durch diesseitigen Antrag zu der staatsanwaltschaftlichen Anregung, die Täter zu ermahnen und von der Verfolgung unter Ableistung gemeinnützige Arbeit abzusehen.

Lieben Gruß

Yuliane
von Yuliane
17.01.2019, 12:27
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Abrechnung Strafrecht/richterliche Ermahnung gem. § 45 JGG
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Re: Abrechnung Strafrecht/richterliche Ermahnung gem. § 45 JGG

Hallo, ich dachte auch schon an 4102. Vorher lief im Grunde durch die StA lediglich eine "Anregung", die Jugendlichen gemäß § 45 JGG zu ermahnen mit Auflage. Termin durch das Amtsgericht wurde bezeichnet als: Termin zur jugendrichterlichen Ermahnung/Termin zur Ermahnung. Lieben Gruß Yuliane
von Yuliane
16.01.2019, 13:15
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Abrechnung Strafrecht/richterliche Ermahnung gem. § 45 JGG
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Abrechnung Strafrecht/richterliche Ermahnung gem. § 45 JGG

Hallo, folgender Sachverhalt: wir vertreten im Ermittlungsverfahren einen von drei jugendlichen Tätern. Auf diesseitigen Antrag im Ermittlungsverfahren wurde durch jugendrichterliche Ermahnung (AG) das Verfahren beendet. Hierfür gab es einen Termin, an dem der Anwalt teilgenommen hat. Welche Gebühre...
von Yuliane
06.03.2018, 12:22
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Teil-Anerkenntnisurteil & Terminsvertreter
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Re: Teil-Anerkenntnisurteil & Terminsvertreter

Hallo, für eventuelle spätere andere Verfahren und Fragen - folgende Berechnung ist nun erfolgt: Terminsvertreter Gegenstandswert: 5.000,00 € Verfahrensgebühr, Terminsvertretung § 13 RVG, Nrn. 3401, 3100 VV RVG 0,65 Gegenstandswert: 25.000,00 € Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 R...
von Yuliane
06.03.2018, 10:34
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Teil-Anerkenntnisurteil & Terminsvertreter
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Re: Teil-Anerkenntnisurteil & Terminsvertreter

Hallo,

vielen Dank für Deine Mühe.

Es gibt einen Streitwertbeschluß, wonach der Streitwert festgesetzt wurde auf 8.500 € und der Wert des Vergleiches auf 30.000 €.

Kann ich als TV jetzt tatsächlich nur Nr. 3401 aus 5.000 € nehmen?

Herzlichen Gruß

Yuliane
von Yuliane
05.03.2018, 13:26
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Teil-Anerkenntnisurteil & Terminsvertreter
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Teil-Anerkenntnisurteil & Terminsvertreter

Hallo, folgende knifflige Sache habe ich auf dem Tisch: Wir sind Terminsvertreter und haben hälftige Gebührenteilung vereinbart. Klagewert: 8.500 € vor unserer Beauftragung erging ein Teil-AU über 3.500 € In dem Termin wurde sich verglichen. Vergleichswert: 30.000 € Rechnung Terminsvertreter: 0,65 3...
von Yuliane
15.05.2017, 10:56
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Berufung bestätigt vorger. RA-Geb. nicht
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Berufung bestätigt vorger. RA-Geb. nicht

Hallo, das Gericht der I. Instanz hat den a) Betrag sowie b) € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten ausgeurteilt. In dem erstinstanzlichen Verfahren habe ich dann in dem Kostenfestsetzungsantrag die vorgerichtlichen RA-Kosten angerechnet. Nun im Berufungsverfahren sagt das Gericht gar nichts mehr zu ...
von Yuliane
12.01.2017, 10:18
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Abrechnung Strafsache/Einstellung gem. § 153a StPO/Berufung
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Abrechnung Strafsache/Einstellung gem. § 153a StPO/Berufung

Hallo, ich benötige Hilfe insoweit, ob hier die Befriedungsgebühr 4141 VV angefallen ist: Wir sind erst im Berufungsverfahren beauftragt und legen Berufung ein. Es findet ein Hauptverhandlungstermin statt. Das Verfahren wird gem. 153a StPO eingestellt. Die Zahlung ist bereits erfolgt. Herzlichen Dan...
von Yuliane
23.10.2013, 14:43
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Gebühr bei Unterhaltsrückstand
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Re: Gebühr bei Unterhaltsrückstand

Huhu,

... :? da wollte ich doch etwas anderes hören....ist ja bitter. Selbst eine 0,3 für den laufenden Unterhalt???

Lieben Gruß

Juliane
:thx
von Yuliane
23.10.2013, 09:06
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Gebühr bei Unterhaltsrückstand
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Gebühr bei Unterhaltsrückstand

Hallo, folgende Rechnung haben wir erstellt, nachdem wir den Unterhaltsschulder schriftlich zur Zahlung des rückständigen Unterhalts (€ 2.925,00) und des laufenden Unterhalts (12 x € 225,00) aufgefordert hatten: GW: (€ 2.925,00 + € 2.700,00 =) € 5.625,00 1,3 Geschäftsgebühr 2300 VV RVG PTE MwSt gesa...