KO (Konkursordnung alte Bundesländer) gibts noch, es laufen ja auch noch Konkursverfahren
GesO (Gesamtvollstreckungsordnung neue Bundesländer) ebenfalls
und die InsO gilt ab 01.01.1999
auf jeden Fall werdet ihr jetzt als Gläubiger bzw. Vertreter aufgenommen und bei einer evtl. Eröffnung des Insolvenzverfahrens automatisch zur Forderungsanmeldung aufgefordert
Masseunzulänglichkeit wird im eröffneten Verfahren angezeigt wenn die vorhandene Masse nicht ausreicht, anfallende Kosten zu decken, z. B. Miete, Lohnverbindlichkeiten und Krankenkassenbeiträge die noch offen sind. Also das Verfahren läuft dann noch weiter. Im Moment ist bei diesem Verfahren dann di...
also uns interessiert es überhaupt nicht, wenn die ZV-Unterlagen nicht im Original vorliegen, Hauptsache man kann die Hauptforderung, Zinsen und Kosten anhand von Belegen nachweisen Wenn ihr die Unterlagen im Original rausgebt, was macht das für Sinn :?: Titel muss man nicht im Original beifügen, Fo...
bitte die ganze Anmeldung in 2facher Ausfertigung beim IV einreichen. Und Rechnungen können in Kopie beigefügt werden, ebenso die Vollmacht.
Eine Ausfertigung der Anmeldung bleibt beim IV, die andere geht im Original zum Insolvenzgericht.