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- 21.06.2011, 16:23
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Weiterer Gebührenanspruch?
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Re: Weiterer Gebührenanspruch?
Nein es gab keine mündliche Verhandlung ist alles im schriftlichen Wege ergangen. Nach unserer Stellungnahme/Begründung zur Zurückweisung auf den Einspruch der Gegenseite und nochmalige Stellungnahme der Gegenseite erging von Seiten des Gerichtes Urteil, dass der Einspruch zurückgewiesen wird.
- 21.06.2011, 16:15
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- Thema: Weiterer Gebührenanspruch?
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Weiterer Gebührenanspruch?
Hallo ich habe da mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Wir haben Klage eingereicht, Klage wurde der Gegenseite zugestellt, die Fristen wurden versäumt so erging Versäumnisurteil zu Lasten der Gegenseite. Wir haben sodann gegenüber der Rechtsschutz: -Geschäftsgebühr - Verfahrensgebühr und - reduz...
- 11.02.2011, 16:02
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- Thema: Klagerücknahme
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Re: Klagerücknahme
Vielen Dank
- 11.02.2011, 15:46
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- Thema: Klagerücknahme
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Klagerücknahme
Ich habe da mal eine Frage an euch. Schriftliches Vorverfahren, es wurde Termin bestimmt, Chef war eh vorher schon im Gerichtssaal wegen eines anderen Termins, nach dem Termin wurde ihm mitgeteilt, dass der Folgegerichtstermin aufgehoben worden ist, da die Gegenseite an dem morgen die Klage zurückge...
- 05.01.2011, 09:51
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- Thema: Gebührenfrage
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Re: Gebührenfrage
Ich stimme dir da voll und ganz zu, ich verstehe in einigen Dingen nicht warum er das macht. Aber wenn er es so will, dann mach ich das so.
- 05.01.2011, 09:39
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- Thema: Gebührenfrage
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Re: Gebührenfrage
Beim Bußgeldbescheid z.B., dass er den Führerschein im Falle der Abgabe direkt abgeben muss/kann, damit er den Führerschein schneller wieder zurückerhält und wieso das beim Strafbefehl wichtig ist, kann ich auch nicht sagen. Da müsste ich mal meinen Chef fragen, warum er das so handhabt.
- 05.01.2011, 09:32
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- Thema: Gebührenfrage
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Re: Gebührenfrage
Mein Chef erklärt immer wenn der Strafbefehl oder ein Bußgeldbescheid akzeptiert wird, dass kein Rechtsmittel eingelegt wird. Meinem Chef gehts darum, dass der Strafbefehl somit schneller rechtskräftig ist. Ich habe schon überall nachgeschaut ob es dafür eine Gebühr gibt, aber habe nichts gefunden.
- 05.01.2011, 09:25
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Re: Gebührenfrage
Genau ob ich eine Gebühr für die Erklärung bekomme.
- 05.01.2011, 09:20
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- Thema: Gebührenfrage
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Gebührenfrage
Hallo, ich habe da mal eine Frage in einer Ermittlungsverfahrenssache.
Bekomme ich wenn ich gegenüber dem Amtsgericht bezüglich des Strafbefehls Rechtsmittelverzicht erkläre eine gesonderte Gebühr dafür bzw. überhaupt eine Gebühr dafür?
Wäre froh ihr könntet mir da helfen.
Bekomme ich wenn ich gegenüber dem Amtsgericht bezüglich des Strafbefehls Rechtsmittelverzicht erkläre eine gesonderte Gebühr dafür bzw. überhaupt eine Gebühr dafür?
Wäre froh ihr könntet mir da helfen.