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- 30.07.2012, 13:03
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Verzugsschaden abrechnen bei Vergleich mit Zahlungsfrist.
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Re: Verzugsschaden abrechnen bei Vergleich mit Zahlungsfrist
Mir ist noch was aufgefallen: Im Vergleich steht folgendes: 1. Beklagter zahlt an Kläger Betrag X zum Ausgleich aller Ansprüche etc. 2. Kosten werden gegeneinander aufgehoben. 3. Der Betrag ist bis spätestens zum 24.07 zu zahlen. Nun hat sich der Gegner nichts ans Zahlungsziel gehalten, meint mein C...
- 30.07.2012, 12:42
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Verzugsschaden abrechnen bei Vergleich mit Zahlungsfrist.
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Re: Verzugsschaden abrechnen bei Vergleich mit Zahlungsfrist
Zinsen sind tituliert! Zahlungsziel (Datum) wurde im Vergleich mit aufgenommen, denke dass deswegen eine Aufforderung nicht von Nöthen ist (jetzt erkenne ich den Sinn). Wir haben aber auch aufgefordert gehabt (Nach dem Zahlungsziel im Vergleich, vor Zahlung durch die Gegenseite), nur in meinem Beisp...
- 30.07.2012, 12:31
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Verzugsschaden abrechnen bei Vergleich mit Zahlungsfrist.
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Re: Verzugsschaden abrechnen bei Vergleich mit Zahlungsfrist
Tja, das frag ich mich ja auch . Chef meint, rechne den Verzugsschaden mit der Gegenseite ab, weil die sich nicht ans Zahlungsdatum gehalten haben. Ich daraufhin: die 0,3 Gebühr?!, Er: Ne, den Verzugsschaden.
Aber wahrscheinlich meint er dasselbe.
Danke für Eure Bemühungen!
Aber wahrscheinlich meint er dasselbe.
Danke für Eure Bemühungen!
- 30.07.2012, 12:13
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Verzugsschaden abrechnen bei Vergleich mit Zahlungsfrist.
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Re: Verzugsschaden abrechnen bei Vergleich mit Zahlungsfrist
Nochmal zum besseren Verständnis, hab mich blöd ausgedrückt: Es geht hier nicht um die Zahlungsaufforderung, die abgerechnet werden soll, sondern um Verzugsschaden. Sagen wir mal die Zahlung wurde laut Vergleich fällig am 11.07 und ist aber erst am 25.07. gezahlt worden. Ich soll nun die Gegenseite ...
- 30.07.2012, 12:04
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Verzugsschaden abrechnen bei Vergleich mit Zahlungsfrist.
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Re: Verzugsschaden abrechnen bei Vergleich mit Zahlungsfrist
@ pepples: Sorry, das sind unsere Fristen bei vollstreckbaren Urteilen. Nicht allgemein gemeint!
- 30.07.2012, 11:59
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Verzugsschaden abrechnen bei Vergleich mit Zahlungsfrist.
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Re: Verzugsschaden abrechnen bei Vergleich mit Zahlungsfrist
Rein theoretisch könnte ja auch ein Schaden eingetreten sein, weil das Geld nicht pünktlich gezahlt wurde, zum Beispiel Kreditkosten, Ärger mit anderen Gläubigern etc. und hier könnte der Anwalt ja wieder eingeschaltet worden sein und dann würde eine neue Tätigkeit entstehen und deshalb auch eventue...
- 30.07.2012, 11:53
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Verzugsschaden abrechnen bei Vergleich mit Zahlungsfrist.
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Re: Verzugsschaden abrechnen bei Vergleich mit Zahlungsfrist
Ich dachte nur es gäbe vielleicht eine Möglichkeit, weil so kann ich den Sinn nicht verstehen, wieso man ein Zahlungsziel in einen Vergleich mit aufnimmt. Bei einem normalen Urteil kann ich ja auch nach 14 Tagen die 3309 RVG geltend machen und was nützt mir dann ein Zahlungsziel von 14 Tagen oder me...
- 30.07.2012, 11:41
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- Thema: Verzugsschaden abrechnen bei Vergleich mit Zahlungsfrist.
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Re: Verzugsschaden abrechnen bei Vergleich mit Zahlungsfrist
@lisa19: Also meinst du die 0,3 Gebühr?!
Mich würde interessieren ob es auch die Möglichkeit gibt irgendwie eine 1,3 Gebühr abzurechnen.
Mich würde interessieren ob es auch die Möglichkeit gibt irgendwie eine 1,3 Gebühr abzurechnen.
- 30.07.2012, 11:27
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Verzugsschaden abrechnen bei Vergleich mit Zahlungsfrist.
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Verzugsschaden abrechnen bei Vergleich mit Zahlungsfrist.
Hallo zusammen. Mein Problem: Wir haben einen gerichtlichen Vergleich mit Zahlungsziel, also Betrag x ist von den Beklagten bis spätestens zum y Tag zu zahlen. Der Tag ist abgelaufen und die Schuldner haben keine Zahlungen geleistet. Mein Chef will nun Verzugsschaden geltend machen, kann ich hier ei...
- 08.07.2011, 12:45
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung getrennte Streitwerte bei mehreren Beklagten
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Re: Abrechnung getrennte Streitwerte bei mehreren Beklagten
Ich darf aber doch nur die Gebühren aus dem höchsten Streitwert nehmen. Kann ja nicht zweimal die 3100 abrechnen.