Hallöchen !
M.E. ist hier eine Frist von 6 Monaten zu beachten. Wir notieren immer eine Frist - 5 Monate ab Zustellung MB. Dann kannst Du auf Nummer sicher gehen und Euer Mandant zahlt die GK für MB nicht umsonst.
Allen auch ein gesundes neues Jahr !!!!!
Die Suche ergab 43 Treffer
- 05.01.2011, 18:48
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Frist für Antrag auf Durchführung des streitiges Verfahrens
- Antworten: 7
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- 24.12.2010, 15:58
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: MB an Arbeitsgericht / was ist mit vorgerichtl. RA Gebühren?
- Antworten: 5
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Re: MB an Arbeitsgericht / was ist mit vorgerichtl. RA Gebüh
Wie ? Diktieren ? Das machen wir allein. Unsere Chefin diktiert uns da nichts. Man muss auch nicht viel begründen. :idea: 1. Wann oder seit wann arbeitet Kläger bei Beklagten und wie hoch vereinbarter Bruttolohn. 2. Wie setzt sich Forderung zusammen und wann fällig und fertig. Geht gerade bei Forder...
- 24.12.2010, 15:16
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: MB an Arbeitsgericht / was ist mit vorgerichtl. RA Gebühren?
- Antworten: 5
- Zugriffe: 1058
Re: MB an Arbeitsgericht / was ist mit vorgerichtl. RA Gebüh
Du könntest versuchen, die außergerichtlichen Kosten als Schadensersatz gesondert geltend zu machen. Wir haben das bei unserem Arbeitsgericht schon mal gemacht und es hat geklappt.
Aber warum macht Ihr nicht einfach eine Leistungsklage ? Geht viel schneller.
Aber warum macht Ihr nicht einfach eine Leistungsklage ? Geht viel schneller.