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- 04.01.2011, 12:26
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: PfÜB möglich mit JobCenter & Arbeitgeber als Drittschuldner?
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Re: PfÜB möglich mit JobCenter & Arbeitgeber als Drittschuld
Dürfte m.E. an 850 e Nr. 2 a ZPO scheitern :arrow: Mit Arbeitseinkommen sind auf Antrag auch Ansprüche auf laufende Geldleistungen nach dem SGB zusammenzurechnen, soweit diese der Pfändung unterworfen sind. Ich denke schon, dass Sozialleistungen - wie hier ALG II - pfändbar sind, wenn sie gezahlt w...
- 04.01.2011, 12:05
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: PfÜB möglich mit JobCenter & Arbeitgeber als Drittschuldner?
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Re: PfÜB möglich mit JobCenter & Arbeitgeber als Drittschuld
Außerdem kannst du wohl kaum das gesamte Einkommen der Bedarfsgemeinschaft dem Schuldner allein zurechnen, sondern nur den auf ihn entfallenden Anteil. aber im umkehrschluss kann die ARGE das gesamte Einkommen des Schuldners auf die Leistung der gesamtem Bedarfsgemeinschaft anrechnen.... find ich u...
- 04.01.2011, 10:50
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: PfÜB möglich mit JobCenter & Arbeitgeber als Drittschuldner?
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PfÜB möglich mit JobCenter & Arbeitgeber als Drittschuldner?
Hallo! Ich hab hier ne Vollstreckungsakte, bei der ich - sofern es möglich ist - einen PfÜB machen soll bzgl. der Pfändung von Erwerbseinkommen i.V.m. ALG II-Bezug. Ich wollte (bevor ich unnötige Kosten auslöse) mal wissen, ob das überhaupt anhand des nachfolgenden Sachverhalts geht. Unser Schuldner...
- 14.12.2010, 14:13
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: ZV möglich bei Einstellung InsO nach § 211 InsO ???
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Re: ZV möglich bei Einstellung InsO nach § 211 InsO ???
heißt das jetzt, ich kann vollstrecken?!
Hab mir die Beiträge durchgelesen, aber keine 100%ig eindeutige antwort gefunden.....
Hab mir die Beiträge durchgelesen, aber keine 100%ig eindeutige antwort gefunden.....
- 14.12.2010, 14:03
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: ZV möglich bei Einstellung InsO nach § 211 InsO ???
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ZV möglich bei Einstellung InsO nach § 211 InsO ???
Hi! Wisst ihr, ob ich die Zwangsvollstreckung weiterbetreiben kann, wenn ein Insolvenzverfahren wg. Masseunzulänglichkeit nach § 211 InsO eingestellt worden ist? Wenn ja, kann ich dann die Vollstreckung normal weiterbetreiben, d. h. mit altem Titel, allen bisher angefallenen Kosten und Zinsen (also ...
- 01.12.2010, 10:51
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zwangsvollstreckung aus vollstreckb. Ausf. Ford.anmeld. mgl.
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Re: Zwangsvollstreckung aus vollstreckb. Ausf. Ford.anmeld.
na wenn das nich ma toll ist
dann mach ich gleich ma nen Kombi-Auftrag *hihihi*
ich dir ganz dolle (und wieder was dazugelernt )
dann mach ich gleich ma nen Kombi-Auftrag *hihihi*
ich dir ganz dolle (und wieder was dazugelernt )
- 01.12.2010, 10:29
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zwangsvollstreckung aus vollstreckb. Ausf. Ford.anmeld. mgl.
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Zwangsvollstreckung aus vollstreckb. Ausf. Ford.anmeld. mgl.
Ich brauch schon wieder mal eure Hilfe :oops: Ich hab hier ne ZV-Akte, aus der jahrelang vollstreckt wurde. Nun ist der Schuldner in Insolvenz und wir haben auch unsere Forderung brav angemeldet. Die Forderung wurde auch vollumfänglich anerkannt und zur InsO-Tabelle angemeldet bzw. aufgenommen. Unse...
- 01.12.2010, 09:47
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung beschleunigtes+Hauptsacheverfahren Familienrecht
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Re: Abrechnung beschleunigtes+Hauptsacheverfahren Familienre
ich danke euch an dieser Stelle für eure Antworten - ihr habt mir sehr geholfen
- 30.11.2010, 15:53
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung beschleunigtes+Hauptsacheverfahren Familienrecht
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Re: Abrechnung beschleunigtes+Hauptsacheverfahren Familienre
danke für die mitteilung, dann kann ich immerhin nochmal korrigiert meine verfahrens- u. terminsgebühr über die 3.000 € GW abrechnen.
also bist du der meinung, es fällt hier insgesamt nur einmal die verfahrens- u. terminsgebühr an, ja?!
also bist du der meinung, es fällt hier insgesamt nur einmal die verfahrens- u. terminsgebühr an, ja?!
- 30.11.2010, 14:24
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung beschleunigtes+Hauptsacheverfahren Familienrecht
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Re: Abrechnung beschleunigtes+Hauptsacheverfahren Familienre
nein, die gegenseite hat keinen antrag auf EAO gestellt, auch nicht hilfsweise. Das Gericht hat auf den "normalen" Antrag der Gegenseite ("Es wird beantragt, das Umgangsrecht für zwei Jahre auszusetzen") von sich aus das beschleunigte Familienverfahren angeordnet mit der Begründu...