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- 29.12.2010, 12:12
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Wie noch an Adresse eines Schuldners herankommen?
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Wie noch an Adresse eines Schuldners herankommen?
Hallo, vllt. habt ihr noch einen Tipp. Hat man die Möglichkeit, über das Einwohnermeldeamt die Adresse eines Schuldners herauszubekommen? Sch. hat neue Adresse nicht mitgeteilt. Die Post kommt zurück mit dem Hinweis "Empfänger verzogen. Einwilligung zur Weitergabe der neuen Anschrift liegt nich...
- 02.12.2010, 07:53
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Überprüfung Wohlverhaltensphase des Schuldners im Inso-Verf.
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Re: Überprüfung Wohlverhaltensphase des Schuldners im Inso-V
Vllt. sollte ich erwähnen, dass ich Rechtspflegerin bin
Und bei uns erhalten die Schuldner zunächst nur Stundung für das Insolvenzverfahren.
Wenn Sie Stundung für RSB haben wollen, gilt dann obiges.
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
Und bei uns erhalten die Schuldner zunächst nur Stundung für das Insolvenzverfahren.
Wenn Sie Stundung für RSB haben wollen, gilt dann obiges.
- 01.12.2010, 15:57
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Überprüfung Wohlverhaltensphase des Schuldners im Inso-Verf.
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Re: Überprüfung Wohlverhaltensphase des Schuldners im Inso-V
Hm? Ich brauch das doch um zu wissen, ob er Stundung erhalten kann.
Und bei MIR müssen die Schuldner nachweisen, dass sie sich um Arbeit bemühen
(Kommt aber immer auf jeden Fall extra an, Geburtsjahr, Ausbildung, Familienstand, etc.)
Und bei MIR müssen die Schuldner nachweisen, dass sie sich um Arbeit bemühen
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
- 26.11.2010, 07:59
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Überprüfung Wohlverhaltensphase des Schuldners im Inso-Verf.
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Re: Überprüfung Wohlverhaltensphase des Schuldners im Inso-V
Ach, ich dachte, ihr wisst das. Das ist dieses Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse".
Evtl. müssen Sie auch Bewerbungsbemühungen nachweisen, wenn sie SGB II beziehen.
Evtl. müssen Sie auch Bewerbungsbemühungen nachweisen, wenn sie SGB II beziehen.
- 25.11.2010, 08:29
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Überprüfung Wohlverhaltensphase des Schuldners im Inso-Verf.
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Re: Überprüfung Wohlverhaltensphase des Schuldners im Inso-V
Der Antrag am Anfang gilt für alle Verfahrensabschnitte. Neuer Antrag für Stundung RSB ist nicht erforderlich (wohl aber das JV 205 etc.)
- 25.11.2010, 08:15
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Zu schüchtern für den Beruf?
- Antworten: 21
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Re: Zu schüchtern für den Beruf?
Ich hab nirgendwo soviel Selbstvertrauen gelernt wie in meiner Auszubildung zur ReNo-Fachangstellten. ![Daumen hoch ! :daumen](./images/smilies/daumenhoch.gif)
![Daumen hoch ! :daumen](./images/smilies/daumenhoch.gif)
- 23.11.2010, 12:50
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Überprüfung Wohlverhaltensphase des Schuldners im Inso-Verf.
- Antworten: 25
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Re: Überprüfung Wohlverhaltensphase des Schuldners im Inso-V
Eine Überwachungspflicht besteht nur, wenn der TH damit beauftragt wurde von den Gläubigern. Hab ich noch nie gesehen, weil das Geld kostet (Vergütung). Oder was meinst du mit Überwachung? Was ist die konkrete Frage?
- 12.11.2010, 09:37
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Zwangsvollstreckung am Hochzeitstag der Schuldnerin?
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Re: Zwangsvollstreckung am Hochzeitstag der Schuldnerin?
Ist das wichtig?jojo hat geschrieben:Et Minime: Können wir ändern: 118,5 kg bei 180 cm.
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
- 12.11.2010, 08:57
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Zwangsvollstreckung am Hochzeitstag der Schuldnerin?
- Antworten: 172
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Re: Zwangsvollstreckung am Hochzeitstag der Schuldnerin?
Ich kenne dessen Gewicht nicht.Jupp03 hat geschrieben:Meinst du jetzt das Gewicht von Jojo?minime hat geschrieben:Ist das überhaupt zulässig?
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Ich meine, dass mehrere Leute einen Account benutzen.
- 12.11.2010, 08:48
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Zwangsvollstreckung am Hochzeitstag der Schuldnerin?
- Antworten: 172
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Re: Zwangsvollstreckung am Hochzeitstag der Schuldnerin?
Ist das überhaupt zulässig?