Hallöchen,
ich hab mal in unserem schlauen Pfändungsbuch nachgelesen. Da steht drin, dass die Mehrbeträge, die der Gast freiwillig gibt (Trinkgeld) nicht als Einkommen angesehen werden. Diese Einnahmen können nur im Wege der Taschenpfändung durch den Gerichtsvollzieher gepfändet werden.
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- 01.02.2007, 12:07
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Hab nochmal im Kommentar zu 3320 VV RVG nachgelesen. Diese Gebühr umfasst sämtliche Tätigkeiten im Insolvenzverfahren, die bis zur Beendigung des Verfahren erforderlich waren. Müsste also auch die Gebühr nach 3317 mit einschließen. Aber was ist dann mit der Einigungsgebühr?? Fällt die mit in 3320 VV...
- 24.01.2007, 11:02
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Hi, ich habe im RVG-Kommentar nichts dazu gefunden. Ich habe aber mal eine Probeabrechnung im RA-Micro gemacht. Die sieht wie folgt aus: Gegenstandswert: 5.000,00 € Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 391,30 € Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 5.000,00 € 0,5 -150,50 € - Auslage...
- 23.01.2007, 12:22
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- 23.01.2007, 12:16
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