Ja.Fuli hat geschrieben:Kann ich also trotzdem den Antrag auf Abnahme der VA ganz normal wie immer fertigen und sollte einfach ein Anschreiben für den GV machen, um ihm mitzuteilen, dass der Schuldner durch Frau XY unter Betreuung steht?
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Ja.Fuli hat geschrieben:Kann ich also trotzdem den Antrag auf Abnahme der VA ganz normal wie immer fertigen und sollte einfach ein Anschreiben für den GV machen, um ihm mitzuteilen, dass der Schuldner durch Frau XY unter Betreuung steht?
angie0601 hat geschrieben:dass dies ohne die Einverständnis des Betroffenen nicht möglich sei und es auch ziemlich unwahrscheinlich sei, vor das Land Hessen zu rücken
Ja, den brauchst du.anwaltsliebling hat geschrieben:Muss ich also noch warten oder?
Nein.Jule69 hat geschrieben:Zählen denn nicht leibliche Kinder bei der Berücksichtigung von Unterhaltsberechtigten mit?