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- 01.02.2011, 15:55
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: mieteinnahmen des insolvenzschuldners
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- Zugriffe: 1188
Re: mieteinnahmen des insolvenzschuldners
Hallo, rufe doch einfach mal bei dem Insolvenzverwalter an und frage ihn ganz nett, wieso er sich nicht drum kümmert. Ansonsten würde ich ihm folgende Vorschläge unterbreiten: a) Er vereinnahmt weiterhin die komplette Miete und führt die vollständigen Nebenkosten davon ab (dazu ist er verpflichtet) ...
- 01.02.2011, 12:35
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Berücksichtigung Unterhaltspflicht bei getrennt lebenden Ehe
- Antworten: 4
- Zugriffe: 661
Re: Berücksichtigung Unterhaltspflicht bei getrennt lebenden
ich habe nur eine EV von ihm, wonach er Hartz IV erzielt.
Bei ihr kenne ich den Arbeitgeber, den ich auch gepfändet habe.
Nach § 1361 BGB ist der Ehegatte, dem anderen zum Unterhalt verpflichtet, wenn er kein eigenes Einkommen bezieht. Das wird wohl die Antwort auf alles sein.. oder ?!
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Bei ihr kenne ich den Arbeitgeber, den ich auch gepfändet habe.
Nach § 1361 BGB ist der Ehegatte, dem anderen zum Unterhalt verpflichtet, wenn er kein eigenes Einkommen bezieht. Das wird wohl die Antwort auf alles sein.. oder ?!
![Traurig :-(](./images/smilies/icon_sad.gif)
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- 01.02.2011, 11:54
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Berücksichtigung Unterhaltspflicht bei getrennt lebenden Ehe
- Antworten: 4
- Zugriffe: 661
Re: Berücksichtigung Unterhaltspflicht bei getrennt lebenden
ja genau. In dem Fall ist es der Mann der unterhaltsberichtigt wäre
Ich glaube nämlich nicht, dass die Ehefrau auch nur einen Cent an den getrennt lebenden Ehemann Unterhalt zahlt. Woraus könnte sich denn ergeben, dass er unterhalstberechtigt ist?
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
- 31.01.2011, 16:53
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Berücksichtigung Unterhaltspflicht bei getrennt lebenden Ehe
- Antworten: 4
- Zugriffe: 661
Berücksichtigung Unterhaltspflicht bei getrennt lebenden Ehe
Hallo zusammen,
sagt mal.. Wenn die Eheleute getrennt leben und einer der Schuldner bezieht Hartz IV. Ist dann bei der Lohnpfändung des verdienenden Ehegattens dieser Schuldner als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen?
Wo kann ich hierzu was finden?
Ich danke euch.
Liebste Grüße
sagt mal.. Wenn die Eheleute getrennt leben und einer der Schuldner bezieht Hartz IV. Ist dann bei der Lohnpfändung des verdienenden Ehegattens dieser Schuldner als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen?
Wo kann ich hierzu was finden?
Ich danke euch.
Liebste Grüße
- 11.11.2010, 11:42
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: ZV aus VB trotz Einspruchs
- Antworten: 6
- Zugriffe: 750
Re: ZV aus VB trotz Einspruchs
super ich danke euch!
- 11.11.2010, 09:15
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: ZV aus VB trotz Einspruchs
- Antworten: 6
- Zugriffe: 750
ZV aus VB trotz Einspruchs
Hallo zusammen,
ich glaube ich hänge gerade ein wenig...
Wenn ich einen VB habe und der S noch fristgerecht Einspruch einlegt, dann kann ich doch trotzdem (auf eigenes Risiko) gg. den S vollstrecken. Wo (welche §§) finde ich das denn?!
Vielen Dank
ich glaube ich hänge gerade ein wenig...
![Traurig :-(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Vielen Dank