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- 26.08.2010, 14:15
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Schwieriger Fall
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Re: Schwieriger Fall
Ermittlungsakte von STA anfordern (das Verfahren, welches eingestellt wurde, falls es vor der StA geführt wurde). In den Akten der StA befindet sich i.d.R. das Zeugnis des Beschuldigten aus dem Bundeszentralregister (alle verurteilten Strafen sind hieraus ersichtlich).
- 26.08.2010, 14:08
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfüb selber zustellen
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Re: Pfüb selber zustellen
Hi Geniesserin, die GVZ Kosten für die Zustellung des Prüb im Parteibetrieb betragen immer 14,90 Euro (keine Kopierkosten). Wir haben eine GVZin, die habe ich angerufen und sie gefragt, ob sie das machen würde. Seitdem bekommmt sie direkt unseren Pfübs und stellt sofort per Postaufgabe zu.
- 23.08.2010, 13:43
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Schwieriger Fall
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Re: Schwieriger Fall
GVZ in EU schicken mit einem KassenPÜ Auftrag. Wenn die Kostenrechnung vom GVZ zurückkommt, weil es erfolglos war (wollen wir nicht hoffen!), dann GVZ anrufen und mal "nachhorchen". Die Einschätzung der GVZ finde ich wichtig für die Beurteilung, ob man die Sache einstauben lässt oder gleic...
- 23.08.2010, 13:12
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Abgabe der e.V. - Rechtspfleger zum Schuldner schicken?
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Re: Abgabe der e.V. - Rechtspfleger zum Schuldner schicken?
Hallo, ist denn die Einstellung der ZV durch das AG beschlossen wurden? Ich hatte ebenfalls mal einen Fall, wo der Schuldner über monate hinweg mit einem Attest (Depressionen) der Haft/Abgabe der eV entzog. Er trieb es so weit, dass bereits mehrere AG-Beschlüsse vorlagen, die die vorgelegten Atteste...
- 23.08.2010, 12:53
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- Thema: Pfüb selber zustellen
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Re: Pfüb selber zustellen
Wir machen das immer so. Wir schrieben in das Anschreiben an das Gericht: Erlasst den Pfüb und schickt ihn uns zur Selbstzustellung zurück. Klappt wunderbar und es spart GVZ Kosten.
- 23.08.2010, 12:48
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- Thema: Schwieriger Fall
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Re: Schwieriger Fall
Hallo Chris-, ich bin der Meinung, dass du keine Titelumschreibung erreichen wirst. Der Titel wird nicht wg. Rechtsnachfolge/Erbfolge etc umgeschrieben, sondern du willst den Titel auf eine völlig neue Person ausstellen lassen. Dies geht nicht. Du müsstest einen neuen Titel beantragen (Verjährung?)....