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- 23.07.2010, 22:22
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Versagung Restschuldbefreiung!
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Re: Versagung Restschuldbefreiung!
Auch Forderungen, die nicht im Insolvenzverfahren angemeldet wurden, unterliegen einer später erteilten RSB. Ich würde den Insolvenzverwalter anfragen, welche Quotenaussichten im Insolvenzverfahren bestehen. Da Deine Forderung nur eine nachträgliche Anmeldung sein wird, macht eine Anmeldung nur Sinn...