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- 23.07.2010, 14:26
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Klageerweiterung Geschäftsgebühr
- Antworten: 4
- Zugriffe: 1776
Re: Klageerweiterung Geschäftsgebühr
einfach als Antrag mit in die Klage rein plus Verzinsung ab Rechtshängigkeit. Aber nur 0,65 Geschäftsgebühr plus Auslagen und MwSt, dann brauchst im Festsetzungsverfahren auch nix mehr anrechnen.