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von Louise
23.07.2010, 14:26
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Klageerweiterung Geschäftsgebühr
Antworten: 4
Zugriffe: 1776

Re: Klageerweiterung Geschäftsgebühr

einfach als Antrag mit in die Klage rein plus Verzinsung ab Rechtshängigkeit. Aber nur 0,65 Geschäftsgebühr plus Auslagen und MwSt, dann brauchst im Festsetzungsverfahren auch nix mehr anrechnen.