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- 28.07.2011, 16:31
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Vollstreckung notarielle Urkunde, die älter als 2005 ist
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Re: Vollstreckung notarielle Urkunde, die älter als 2005 ist
Derzeit werden inl. öffentliche Urkunden, die zuvor nicht als Europ. Vollstreckungstitel über unbestrittene Forderungen bestätigt wurden, noch nicht automatisch in den anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Die Gläubigerpartei muss zunächst ein bes. Zwischenverfahren für die Anerkennung in den andere...
- 25.07.2011, 18:20
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Vollstreckung in Österreich - Schuldner ist Verbraucher
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Re: Vollstreckung in Österreich - Schuldner ist Verbraucher
Derzeit werden inl. Entscheidungen/inl. Vergleiche, die zuvor nicht als Europ. Vollstreckungstitel über unbestrittene Forderungen bestätigt wurden, noch nicht automatisch in den anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Die Gläubigerpartei muss zunächst ein bes. Zwischenverfahren für die Anerkennung in ...
- 19.07.2011, 23:42
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vollstreckung aus Anerkenntnisurteil Dringend
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Re: Vollstreckung aus Anerkenntnisurteil Dringend
Wo wohnt denn die Schuldnerpartei? In welchem Land soll denn vollstreckt werden?
- 19.07.2011, 23:29
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Bestätigung europäischer Titel - notarielle Urkunde
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Re: Bestätigung europäischer Titel - notarielle Urkunde
Möchtest Du als Gläubigerpartei die inländische notarielle Urkunde als Europäischen Vollstreckungstitel über unbestrittene Forderungen bestätigt haben, bedarf es insoweit eines entsprechenden Antrags an den inländischen Notar. Ob letztlich die Voraussetzungen für die Bestätigung der inl. notariellen...
- 12.07.2011, 20:56
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Titelzustellung (deutsche vollstreckbare Urk.) in Österreich
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Re: Titelzustellung (deutsche vollstreckbare Urk.) in Österr
Die Ausfertigung der inl. Bestätigung ist der Schuldnerpartei spätestens mit Beginn der Zwangsvollstreckung zuzustellen, § 1080 I S. 2 ZPO. Die VO (EG) Nr. 805/2004 verlangt dagegen nicht die Zustellung der Ausfertigung der Bestätigung an die Schuldnerpartei. Der deutsche Gesetzgeber verlangt nur di...
- 12.07.2011, 20:55
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Titelzustellung (deutsche vollstreckbare Urk.) in Österreich
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Re: Titelzustellung (deutsche vollstreckbare Urk.) in Österr
Handelt es sich um eine unbestrittene Geldforderung im Sinne der VO (EG) Nr. 805/2004, hast Du als Gläubigerpartei die Wahl zwischen der Beantragung eines Vollstreckbarerklärungsverfahrens nach der VO (EG) Nr. 44/2001 und der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel über unbestrittene Forder...
- 12.07.2011, 20:45
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Titelzustellung (deutsche vollstreckbare Urk.) in Österreich
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Re: Titelzustellung (deutsche vollstreckbare Urk.) in Österr
Da Österreich der unmittelbaren Zustellung widersprochen hat (vergl. Länderteil der ZRHO bzw. Erklärungen Österreichs zu Art. 15 VO (EG) Nr. 1393/2007), kann im vorl. Fall die Zustellung nicht unmittelbar durch das österreichische Bezirksgericht nach Art. 15 VO (EG) Nr. 1393/2007 erfolgen. Du kannst...
- 01.06.2011, 22:13
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Frage zur Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel
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Re: Frage zur Bestätigung als europäischer Vollstreckungstit
Da die inl. Entscheidung nicht als Europ. Vollstreckungstitel bestätigt werden kann, ist von Dir folgendes zu beachten: Derzeit werden inl. Entscheidungen/inl. Vergleiche, die zuvor nicht als Europ. Vollstreckungstitel über unbestrittene Forderungen bestätigt wurden, noch nicht automatisch in den an...
- 01.06.2011, 22:05
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Frage zur Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel
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Re: Frage zur Bestätigung als europäischer Vollstreckungstit
Sofern und soweit es sich bei der inl. Entscheidung um einen Vollstreckungsbescheid oder ein Versäumnisurteil handelt, ist die Zwischenverfügung des inl. Gerichts zutreffend. Die inl. Säumnisentscheidung kann im vorl. Fall nicht als Europ. Vollstreckungstitel über unbestrittene Forderungen bestätigt...
- 01.06.2011, 21:57
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Frage zur Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel
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Re: Frage zur Bestätigung als europäischer Vollstreckungstit
Möchtest Du als Gläubigerpartei den inländischen Säumnisentscheidung (Vollstreckungsbescheid oder Versäumnisurteil) als Europäischen Vollstreckungstitel über unbestrittene Forderungen bestätigt haben, bedarf es insoweit eines entsprechenden Antrags an das inländische Gericht. Für die Bestätigung als...