Hallöchen!
Ich spiele auch gerade mit dem Gedanken diese Ausbildung als Quereinsteiger zu machen.
Darf ich fragen wie es dir ergangen ist? Es ist doch bestimmt schon los gegangen oder? Über einen Austausch würde ich mich sehr freuen!
VG Kirsten
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- 28.07.2019, 20:53
- Forum: Fortbildung und Weiterbildung
- Thema: Quereinsteiger Justizfachwirt OLG Köln
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- 04.06.2010, 14:05
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Unterhaltsberechnung abrechnen?
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Re: Unterhaltsberechnung abrechnen?
Danke für den Hinweis. Ich wollte mit dem ausgeschriebenen Wort "Punkt" lediglich darstellen, dass es eben noch keinen Titel gibt und auch sonst keine Erkenntnisse vorliegen, die für meine Fragestellung hilfreich wären...
- 04.06.2010, 13:32
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Unterhaltsberechnung abrechnen?
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Re: Unterhaltsberechnung abrechnen?
Öhm, also mehr gibts zum Sachverhalt eigentlich nicht zu sagen. Aber noch einmal: Wir haben für unseren Mandanten den Unterhalt für seine Frau und sein Kind berechnet. Punkt.
- 04.06.2010, 13:27
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Unterhaltsberechnung abrechnen?
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Unterhaltsberechnung abrechnen?
Hallo.
Brauche Hilfe! Anweisung von Chef: Bitte die Unterhaltsberechnung, einmal für Ehefrau, einmal für Kind mit dem Mandanten abrechnen. Wie??? Vielleicht Beratung? Dann 2x oder wie ? Und welcher Wert wird angesetzt? Bin etwas ratlos!
Danke schonmal
Brauche Hilfe! Anweisung von Chef: Bitte die Unterhaltsberechnung, einmal für Ehefrau, einmal für Kind mit dem Mandanten abrechnen. Wie??? Vielleicht Beratung? Dann 2x oder wie ? Und welcher Wert wird angesetzt? Bin etwas ratlos!
Danke schonmal
- 20.05.2010, 09:29
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung KFB *HILFE*
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Re: Abrechnung KFB *HILFE*
Ihr seid so gut zu mir!!!
- 20.05.2010, 09:21
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung KFB *HILFE*
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Abrechnung KFB *HILFE*
Hier der KFB: Angemeldet wurden von Klägerseite EUR 1.634,47, von Beklagtenseite (wir) EUR 1.332,50. Ausgleichsfähige Kosten insgesamt also EUR 2.966,97 Davon trägt Klägerin 1/3, also EUR 988,99 abzüglich der eigenen Kosten der Klägerin EUR 1.634,47 Erstattungsanspruch der Klägerin gg. der Beklagten...