also ich sehe das so, dass deine Schuldnerin Mieterin ist
du kannst keine Mietzahlungen an die Vermieterin pfänden
aber evtl. Guthaben aus der BK-Abrechung, Kautionen etc.
wobei immer die Gefahr besteht, dass sozusagen aufgerechnet wird, weil oft auch Mietschulden bestehen
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- 27.08.2012, 13:16
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Mietzahlungen pfänden
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- 27.08.2012, 11:55
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Titelberichtigung
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Re: Titelberichtigung
also meist reichtn ein ainfacher Ausdruck aus dem HR aus.... wenn das Gericht doch noch was anderes benötigt, teilen Sie dir das schon mit... es kann aber vorkommen, dass das Gericht den Antrag auch zurückweist da man ja bereits vorher die Berichtigung hätte einreichen können da intersssiert es das ...
- 24.08.2012, 11:52
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- Thema: Gesamtschuldner oder nicht
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Re: Gesamtschuldner oder nicht
gegen die Frau ist ein VB ergangen, verstehe ich doch richtig, oder?
und nun noch einen zwieten VB sozusagen gegen den Mann...
dann dürfte es keine Probleme bei der gesamtschuldnerischen Haftung geben...
und nun noch einen zwieten VB sozusagen gegen den Mann...
dann dürfte es keine Probleme bei der gesamtschuldnerischen Haftung geben...
- 23.08.2012, 12:33
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- Thema: Gerichtsvollzieher trotz Bezahlung???
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Re: Gerichtsvollzieher trotz Bezahlung???
guter plan...versuche es so...
- 23.08.2012, 08:12
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- Thema: Gerichtsvollzieher trotz Bezahlung???
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Re: Gerichtsvollzieher trotz Bezahlung???
wenn kein Zahlungsziel bestimmt ist, ist der Vergleich sofort zur Zahlung fällig.... ich sehe es ja auch so, dass die Kosten wahrscheinlich durch euren Mandanten getragen werden müssen... ich meine es geht um glaub 46 Euro würde das glaub dem Mdt. erklären und den bitten die Kosten noch zu zahlen......
- 22.08.2012, 15:51
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- Thema: Gerichtsvollzieher trotz Bezahlung???
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Re: Gerichtsvollzieher trotz Bezahlung???
nein der Auftrag vom Gläubiger, der kann vom zeitpunkt nciht später sein als der Eingang bei der Versteilerstelle...
- 22.08.2012, 15:19
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- Thema: Gerichtsvollzieher trotz Bezahlung???
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Re: Gerichtsvollzieher trotz Bezahlung???
Keine Ursache, dafür ist das Forum ja da.... ![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
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- 22.08.2012, 15:09
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- Thema: Gerichtsvollzieher trotz Bezahlung???
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Re: Gerichtsvollzieher trotz Bezahlung???
als kleinen Trost:
es dauerte auch bei mir lange, dass die Anwälte ordentliche Vergleiche abschließen....
manchmal schüttel ich jetzt noch den Kopf über die einzelnen Vereinbarungen in dem Vergleichen....![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
es dauerte auch bei mir lange, dass die Anwälte ordentliche Vergleiche abschließen....
manchmal schüttel ich jetzt noch den Kopf über die einzelnen Vereinbarungen in dem Vergleichen....
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- 22.08.2012, 15:08
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- Thema: Gerichtsvollzieher trotz Bezahlung???
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Re: Gerichtsvollzieher trotz Bezahlung???
klar kannst du versuchen...
die werden sich aber auf den Verzug und somit die Kostentragung berufen...
also ich würde dort oder beim GVZ anfragen, wann ZE war...
und dann sehen, ob überhaupt GVZ-Kosten zu tragen sind
die werden sich aber auf den Verzug und somit die Kostentragung berufen...
also ich würde dort oder beim GVZ anfragen, wann ZE war...
und dann sehen, ob überhaupt GVZ-Kosten zu tragen sind
- 22.08.2012, 15:03
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- Thema: Gerichtsvollzieher trotz Bezahlung???
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Re: Gerichtsvollzieher trotz Bezahlung???
also ein genaues Datum finde ich persönlich immer am besten...
da gibt es keine Streitpunkte...
hatte jetzt einen schönen Vergleich mit genauen Zahldatum und Bankverbindung...
das ist ein toller Vergleich...da kann nichts schief laufen...![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
da gibt es keine Streitpunkte...
hatte jetzt einen schönen Vergleich mit genauen Zahldatum und Bankverbindung...
das ist ein toller Vergleich...da kann nichts schief laufen...
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