gut, so ist mein gewissen beruhigt. ich werds einfach mal probieren. bin mir zwar wegen der erstattung unsicher, aber mal schauen, was passiert. der gegner ist eh nicht der hellste
hallo ihr lieben, mal wieder ne frage, so kurz vor dem langen wochenende :wink: . also...der gegner legt berufung ein und begründet diese. wir bekommen die schriftsätze zugestellt, aber nur zur kenntnis, ohne irgendeine aufforderung und daher bestellen wir uns auch nicht. kurze zeit später weist das...
ich weiß ja nicht, wie ihr das macht. wir rechnen trotzdem gegenüber dem mandanten ab und erstattet ihm dann die kostenerstattung an mdt. hast du schon kfa gestellt?
ward ihr außergerichtlich tätig? gib mal die entsprechenden gegenstandswerte bitte an, dann ist es evtl. leichter zu verstehen. war die verhandlung schon? habt ihr den vergleich protokollieren lassen?
ja aber ich habe mahnauftrag und deshalb bin ich nicht mehr im bereich der geschäftsgebühr! ich schreibe im aufforderungssschreiben ja nicht "wir werden unserem mandanten raten", sondern "werden wir auftragsgemäß mahnbescheid einreichen".
ja hätte der schuldner aber bezahlt, wäre die gebühr entstanden und ich hätte von ihm keine gg verlangen können, sondern nur die vorzeitige beendigung. also setz ich jetz im mb als vorgerichtliche kosten ganz normal die gg an?!?!?
Hallo ihr lieben, bin mir grad ein bisschen unsicher, wie ich das jetzt zu handhaben habe... also...wir hatten mahnauftrag und sollten vorher noch n aufforderungsschreiben an die gegenseite schicken. also hab ich das getan mit der aufforderung auch unsere gebühren nr. 3306 (vorzeitige beendigung mah...