Vergleichsgebühr Terminsanwalt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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silvana83
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#1

13.06.2018, 14:03

Hallo Ihr Lieben!

Wir haben für einen anderen Rechtsanwalt zwei Termine wahrgenommen und im zweiten Termin auch einen Vergleich geschlossen. Die Vergleichskonditionen hatte er mit dem eigentlichen Anwalt vorher besprochen.

Nun meine Frage: Kann ich die Vergleichsgebühr abrechnen oder steht diese dem eigentlichen Anwalt zu? Es gab hierzu im Vorfeld keine Gebührenabrede mit dem eigentlichen Anwalt.

Ich würde abrechnen
0,65 VG 3401
1,2 TG 3402
1,0 VG (bin mir aber nicht sicher).

Habt Ihr Ideen?
Sonnenblume1804
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#2

13.06.2018, 21:13

Hallo,

es sind meiner Meinung sogar zwei Einigungsgebühren angefallen also sprich beim Hauptbevollmächtigten und bei Euch.

Hauptbevollmächtiger: gibt ihm die Vorlage des Vergleichs. Also hat er mitgewirkt.

Terminsvertreter: handelt den Vergleich so aus und schließt ihn dann so ab (mitgewirkt)

LG :-)
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