Verfahren vor Einleitung eines Disziplinarverfahrens

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Stephie83
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#1

26.04.2018, 17:27

Hallo zusammen,

in einer Disziplinarsache würde ich Eure Hilfe benötigen:

Es geht um eine informelle Verwaltungsermittlung vor Einleitung eines Disziplinarverfahrens.

In der Vorbemerkung zu 6.2 RVG steht unter Abs. 2 "Für die Vertretung gegenüber der Aufsichtsbehörde außerhalb eines Disziplinarverfahrens entstehen Gebühren nach Teil 2." Also eine normale Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG.
Aber nach welchem Streitwert?

Das DisziVerfahren wurde dann später mit Einleitungsverfügung eröffnet aber wir waren auch zuvor anwaltlich tätig.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

LG Stephie
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