Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit

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springmaus
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#1

03.05.2012, 16:24

Ich wette, ihr könnt mir weiterhelfen :wink1

Mir liegt ein Urteil vor, in dem die Beklagten verurteilt werden, eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten unserer Mandantin zu bewilligen.
Ich würde nun gerne wissen, wie weiter vorgegangen werden muss. Muss unsere Mandantin einen Antrag auf Eintragung beim Grundbuchamt stellen? Wenn ja, muss dieser vom Notar beglaubigt werden oder geht das formlos? Muss das Urteil mit Rechtskraftvermerk beigefügt werden?

Vielen Dank schon mal für die Mühe!
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