Angabe vorgerichtl. Tätigkeit im MB
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14391
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Angerechnet wird immer aus dem Wert, der in das Verfahren übergegangen ist. Oder, für schlichte Gemüter, aus dem niedrigeren von beiden Werten.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 201
- Registriert: 17.07.2013, 14:20
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Bayern
Stimme Adora Belle zu:
Geschäftsgebühr aus 5.951,99 €
Gebühr Mahnverfahren aus 4944,06 €
Anrechnung ist eine 0,65 aus 4944,06 €
Geschäftsgebühr aus 5.951,99 €
Gebühr Mahnverfahren aus 4944,06 €
Anrechnung ist eine 0,65 aus 4944,06 €