Grenzüberschreitendes Mahnverfahren (Erfüllungsort)

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Marilen1
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#1

05.12.2017, 15:42

An die ZV-Profis unter Euch:

Ich hab hier einen speziellen Spezialfall:

Wir haben einen Mandanten aus London, der gegen einen Schuldner aus Polen das Mahnverfahren einleiten möchte. Erfüllungsort müsste Rostock sein (unser Mandant hat in Rostock Maschinen gekauft, welche dann von der Firma aus Polen abgebaut werden sollten.. dabei ist was kaputt gegangen und es wurde nicht gezahlt...^^)... jetzt kann ich doch auf Grund des Erfüllungsortes den MB ganz normal beim Mahngericht für Rostock stellen, oder?! Und alternativ könnte ich ebenfalls das Europäische Mahnverfahren durchführen, right?! Ich würde mich so sehr über Hilfe freuen... so etwas habe ich echt noch nie gemacht :-( :-D

Vielen Dank ihr lieben!!!

Gruß,

Marilen (ReNo aus HH, übrigens mein ersten Beitrag, also sorry, falls ich hier irgendwas falsch gemacht haben sollte :) )
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#2

05.12.2017, 16:14

Erst einmal herzlich willkommen bei uns. :wink1

Da Dein Mandant nicht aus Deutschland ist,ist für ein Mahnverfahren in Deutschland das Mahngericht in Berlin-Schöneberg zuständig. Und das auch nur dann, wenn man als Streitgericht ein deutsches Gericht angeben kann, was dann - wenn hier Rostock als Erfüllungort anzunehmen wäre - der Fall wäre.
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#3

05.12.2017, 16:28

Vielen Dank :-)

Ok, das klingt ja schon mal gut, aber wenn ich nun das herkömmliche, also nicht das europäische Mahnverfahren durchführen möchte, wäre dann nicht das zuständige Mahngericht für Rostock zuständig? (Erfüllungsort?!) Oder ist es grundsätzlich Berlin-Schöneberg, wenn der Mandant keinen Sitz im Inland hat, Erfüllungsort aber in Deutschland ist?
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#4

05.12.2017, 17:44

Grundsätzlich wenn der Mandant nicht in Deutschland lebt, ist Schöneberg zuständig. ;) Du kannst - auch wenn der Mandant in Deutschland lebt - grundsätzlich nur dann ein "normales" Mahnverfahren durchführen, wenn das Streitgericht in Deutschland ist. Hättest Du hier die Konstellation, dass die Mandantin eine deutsche Firma ist und die Gegenseite in Polen und Erfüllungsort nicht Deutschland, sondern Polen wäre, dann könntest Du kein "normales" Mahnverfahren durchführen, sondern müsstest auf jeden Fall das europäische Mahnverfahren durchführen.

Für mich stellt sich beim europäischen Mahnverfahren die Frage, warum eine Londoner Gesellschaft, deren Schuldnergesellschaft in Polen sitzt, deutsche Rechtsanwälte beauftragt? Über die Erstattungsfähigkeit entsprechender Kosten möchte ich lieber gar nicht nachdenken. :angst
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#5

07.12.2017, 08:44

Ok, ich hatte ich einigen Artikeln anderes gelesen, daher verwirrt mich das jetzt total :-D D.h. ich würde, da ja der Erfüllungsort in Rostock ist und somit ein gerichtliches Verfahren auch hier durchgeführt werden würde trotzdem den MB in Schöneberg beantragen? Hast du da ne Quelle zu? Ich dachte immer, wenn Erfüllungsort zB wie hier Rostock ist, dass auch der MB bei dem Gericht (also in diesem Fall ja in HH, da Mecklenburg-Vorp u HH sich ein Mahngericht teilen) beantragt wird..?!
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#6

07.12.2017, 08:46

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#7

07.12.2017, 09:20

Ja hast recht. Muss ehrlich gestehen, dass ich den Fall, dass beide nicht in Deutschland sind, auch noch nicht hatte. Ich habs nur öfter, dass mein Mandant nicht in Deutschland sitzt und dann ist Wedding (nicht Schöneberg) zuständig. Sorry.
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#8

07.12.2017, 09:22

Kein DIng, ich bin ja froh, dass ich nicht allein wie der Ochs vorm Berg stehe :-D :-D Dieser Fall ist glaube ich auch super selten, sowas haben wir hier leider häufiger...^^ Im Zweifel probiere ich es aus, mehr als monieren können sie nicht.... :) Danke aber trotzdem! Vielleicht meldet sich ja nochmal jemand, der den Fall auch schon hatte...
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