#YOLO! #FALL-SUPERVISION

0
2210

Ich weiß wirklich nicht, warum das im Büro passiert, und was ich jetzt am besten tue oder hätte machen können. Ich möchte es aber wissen!

#YOLO:Junge Leute kennen das Wort YOLO: You only live once.

Man verwendet es unterschiedlich: YOLO kann bedeuten: „Nutze den Tag“. YOLO drückt aber auch aus, dass man sich keine Chance entgehen lassen sollte, um positive Erlebnisse in seinem Leben zu haben.

So unbekannt YOLO für manche Menschen ist, so unbekannt ist auch die Fall-Supervision in Kanzleien und Notariaten zur Unterstützung von Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten, Rechts- und Notarfachwirten, Mitarbeitern, aber auch Rechtsanwälten und Notaren (m/w).

Was haben YOLO und Fall-Supervision miteinander zu tun?

Denken Sie manchmal abends noch lange darüber nach, was heute wieder in der Kanzlei los war? Gab es Stress mit als schwierig empfundenen Situationen oder Menschen, der Sie belastet? Fragen Sie sich, was Sie beruflich besser machen können? Gibt es berufliche Situationen, von denen Sie eigentlich nicht so genau wissen, wie Sie mit Ihnen umgehen sollen? Oder mit denen Sie zukünftig besser umgehen wollen?

Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Ja!“ beantworten, dann bietet sich die Teilnahme an einer Fall-Supervision für Sie an. Sie ist möglich als Einzel-, Team oder Gruppensupervision. Dies ist kein Selbstzweck, sondern dient dazu, Ihre Arbeit leichter und besser zu machen.

Denn – YOLO – auch Ihr berufliches Leben soll möglichst viele positive Momente haben. Das Mittel der Wahl ist:

FALL-SUPERVISION (Methode: mediationsanalog)!

#YOLO: Hier werden Sie selbst aktiv, um erste ANTWORTEN auf Ihre FRAGEN zu FALL-SUPERVISION zu bekommen!

Sie haben die Möglichkeit, online an einem einstündigen Webinar mit Dr. Michaela Theißen teilzunehmen. Sie erhalten mehr Informationen über die Durchführung und die Vorteile einer FALL-SUPERVISION. Sie können dort aktiv Ihre Fragen stellen, um entscheiden zu können, ob eine FALL-SUPERVISION das richtige für Sie oder Ihr Kanzleiteam ist.

Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie erhalten Sie auf Ihre telefonische Anfrage an die Hans Soldan GmbH unter 0201 8612 123.

#YOLO: Sie möchten sich erst weiter informieren:

FALL-SUPERVISION: WAS STECKT DAHINTER?

Kennen Sie die mediationsanaloge Fall-Supervision schon? Das hört sich schwierig an, ist es aber nicht. Sie dient vielmehr der Erleichterung und Verbesserung Ihrer beruflichen Arbeit in der Kanzlei.

Was ist Fall-Supervision?

Die Fall-Supervision ist eine Fallbesprechung. Fall-Supervision bietet die Chance, die zur Supervision gestellte berufliche Situationen (den „Fall“) und ihre (Hinter-)Gründe besser zu verstehen und besser entscheiden zu können, wie man damit umgeht. Der Teilnehmende hat die Möglichkeit, eine eigene Lösung für seine berufliche Situation zu finden, die er als Fall schildert. Es wird leichter, vom Grübeln ins Handeln zu kommen und eine positive Entwicklung zu erreichen.

Das gilt sowohl für jeden Einzelnen, der in einer Kanzlei arbeitet, aber auch für das Team. Fallbesprechungen im Team sind eine gute Gelegenheit, die Arbeit im Team zu reflektieren und positiv zu verändern. Fall-Supervision ist als Einzelsupervision und als Team-Supervision möglich.

Das Team und Sie werden unterstützt durch einen Supervisor oder eine Supervisorin, der die Fall-Supervision leitet und – wenn notwendig – besondere Methoden zur Lösungsfindung für den Fallgeber anbietet.

Beispiele für einen „Fall“:

  • Unangenehme Situationen mit als schwierig empfundenen Mandanten,
  • Ideen zu Verbesserungen von Arbeitsabläufen, bei denen es an der Umsetzung mangelt,
  • Arbeitssituationen, die als belastend empfunden werden,
  • Situationen, die das Thema „Wie sag ich es denn, ….“ betreffen,
  • Fehlende Umsetzung von Veränderungen in der Kanzlei,
  • Organisation von Veränderungen in der Kanzlei,
  • Jegliche berufliche Situation, bei der ein vertieftes Verstehen der beruflichen Realität gewünscht wird.

Welche Ziele hat die Supervision?

Die Fall-Supervision hat ganz allgemein das Ziel, die berufliche Arbeit zu erleichtern und zu verbessern, also professionell zu arbeiten.

Wie läuft eine Fall-Supervision ab?

Eine Fall-Supervision läuft – ähnlich einer Mediation – in Abschnitten ab, den sog. Phasen:

1. Phase – Vorbereitung

Der Supervisor / die Supervisorin erläutert den Ablauf der Fall-Supervision. Alle sollen verstehen, was eine Fall-Supervision ist und was sie erwartet. Es werden hierbei auch Regeln, die wichtig sind, besprochen und vereinbart. Nur dann kann die Fall-Supervision gelingen. Besonderheiten werden berücksichtigt.

Wichtig ist, dass die Fall-Supervision vertraulich ist. Was in der Fall-Supervision besprochen wird, bleibt dort auch. Sollte es erforderlich sein, Ergebnisse oder Erkenntnisse weiterzugeben, muss hierüber eine Einigung – insbesondere mit dem Fallgeber – erzielt werden.

Wenn alle Beteiligten mit den vereinbarten Regeln und dem geplanten Ablauf der Fall-Supervision einverstanden und hierzu bereit sind, kann die Fall-Supervision beginnen.

2. Phase – Falldarstellung des Fallgebers

Zunächst werden die zur Fall-Supervision anstehenden beruflichen Fälle gesammelt und verhandelt, welche Fälle in welcher Reihenfolge supervidiert werden.

Der Fallgeber formuliert zwei Supervisionsfragen, zu denen er im Rahmen der Supervision Antworten finden möchte: eine objektive Frage an den Fall und eine subjektive Frage, die ihn selbst betrifft.

Sodann schildert der Fallgeber die stellt seinen Fall. Der Supervisor und die anderen Teilnehmer der Supervision können im Anschluss Verständnisfragen stellen.

3. Phase – Hypothesenbildung

Der Supervisor und die Teilnehmenden bilden für den Fallgeber Hypothesen zu seinem Fall. Die Hypothesen beziehen sich dabei auf die Fallfragen, die der Fallgeber in Phase 2 formuliert hat und auf die er eine Antwort finden möchte. Bezugspunkte für Hypothesen können die Beteiligten des Falls, der Fallgeber selbst, die Umstände, die Arbeitsabläufe oder andere Punkte sein, die die Teilnehmenden wichtig finden. Die Teilnehmenden schöpfen dabei bei der Formulierung ihrer Hypothesen zum Fall aus ihren eigenen Erfahrungen und der Lebenserfahrung. Der Fallgeber notiert sich diese Hypothesen und sucht am Ende dieser Phase die Hypothesen aus, die ihn besonders ansprechen.

4. Phase – Entwicklung von Lösungsvorschlägen

Der Supervisor und die Teilnehmenden bieten dem Fallgeber Lösungsmöglichkeiten an. Die Lösungsmöglichkeiten können sich auf alle Aspekte des geschilderten Falles beziehen. Der Fallgeber schöpft dabei aus den Erfahrungen, die die Teilnehmenden und der Supervisor zur Verfügung stellen. Der Fallgeber entscheidet sich am Ende dieser Phase für eine oder mehrere der vorgeschlagenen Lösungen.

5. Phase – Entscheidung des Fallgebers

Der Fallgeber entscheidet mit Blick auf seine eingangs gestellten Fragen, ob die Fall-Supervision ihm genügend Erkenntnisse gebracht hat, dass er seine berufliche Situation besser verstanden hat und die Möglichkeit für sich sieht, was er jetzt am besten – aus seiner Sicht – tun kann.

VORTEILE und NUTZEN der FALL-SUPERVISION

Die Fall-Supervision

  • nutzt dem Einzelnen, indem sie ihn emotional entlastet
  • erweitert die Wahrnehmung des Einzelnen und des Teams (bei Fall-Supervision im Team), „was los ist“
  • bietet Möglichkeiten, die berufliche Situation besser zu verstehen
  • bietet Möglichkeiten, professioneller mit beruflichen Schwierigkeiten umgehen zu können
  • bietet Möglichkeiten, zu entscheiden, welche Vorgehensweise die bestmögliche ist
  • macht Verbesserungsmöglichkeiten in Arbeitsabläufen sichtbar
  • dient der Verbesserung der Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit.

Fall-Supervision bietet die Möglichkeit, „mehr“ zu erreichen

für Sie und Ihr Team ein „mehr“ an

  • professionellem Arbeiten
  • hilfreichen Lösungen
  • Verständnis für sich und die anderen
  • Motivation für die tägliche Arbeit
  • Teamgeist
  • erleichterten Arbeitsbedingungen und weniger Stress
  • gutem Arbeitsklima.

Es geht besser nach der Fall-Supervision: Die Arbeit macht wieder mehr Spaß.

für Ihren Chef und die Kanzlei ein „mehr“ an

  • Zufriedenheit, Motivation und Kreativität der Mitarbeiter*innen
  • professionellem Umgang miteinander im Beruf
  • Entlastung für den oder diejenigen mit Personalverantwortung
  • schnelleren und effektiveren Arbeitsabläufe
  • Kontinuität im Team und die Erhaltung des „Know-How“
  • gesunden und fitten Mitarbeitern*innen
  • Zeit für die Entscheidungen, die die Strategie und den Erfolg der Kanzlei betreffen.

Es geht besser nach der Fall-Supervision. Sie ist eine gute Investition in die Mitarbeiter*innen und die Kanzlei.

VORAUSSETZUNGEN für eine FALL-SUPERVISION

Die notwendigen Voraussetzungen für eine Fall-Supervision sind:

  • Die Teilnehmer sind bereit.
  • Der entscheidende Chef befürwortet die Fall-Supervision als Einzelsupervision oder als Team-Supervision und bewilligt ein Budget.
  • Eine gemeinsame Zeit für die Fall-Supervision kann gefunden werden.
  • Ein Supervisor / eine Supervisorin wird angesprochen.

THEMA ZEIT: DAUER einer FALL-SUPERVISION

Die Zeit, die man für eine Fall-Supervision vorsehen sollte, ist abhängig von der Größe des Teams und den anstehenden Themen.

Vier Stunden können ein Anhaltspunkt für einen ersten Termin sein.

Es ist möglich, mehrere Termine zu vereinbaren. Die erwartete Dauer sollte mit dem Supervisor / der Supervisorin im Einzelfall besprochen werden.

THEMA KOSTEN: BUDGET für eine FALL-SUPERVISION

Die Kosten für eine Fall-Supervision im Team trägt normalerweise die Kanzlei; möglich ist dies auch bei einer Fall-Supervision als Einzelsupervision. Üblich ist ein Stundenhonorar nebst Auslagen, das verhandelt werden kann.

#YOLO: Sie möchten eine FALL-SUPERVISION durchführen?

Weitere Informationen können Sie telefonisch bei der Hans Soldan GmbH anrodern unter 0201 8612 123 oder direkt bei

Dr. Michaela Theißen, Rechtsanwältin und Mediatorin, Wirtschaftsmediatorin, Master of Mediation (MM), Fall-Supervisorin (mediationsanalog)

Carl Heinrich Knoche & Partner Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB,

Feldstraße 11a, 40479 Düsseldorf,

t_+49 (0)211 – 4 93 19 27, f_+49 (0)211 – 4 92 01 92, m_+49 (0)163 2134 780,

e_info@carl-und-partner.de, w_www@carl-und-partner.de

Vorheriger ArtikelZwangsgelder: Sind sie zu niedrig, verpufft ihre Wirkung
Nächster Artikel#Geht´s noch?! – Weniger Stress im Büro für alle
Dr. Michaela Theißen ist Partnerin der Kanzlei Carl Heinrich Knoche & Partner Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB in Düsseldorf. Sie ist Rechtsanwältin und Mediatorin, Wirtschaftsmediatorin, Master of Mediation (MM). Sie hat langjährige Erfahrung mit Konflikten, Konfliktstrategien und Konfliktlösungen im beruflichen und wirtschaftlichen Umfeld und kennt die Herausforderungen der Arbeit in einer Kanzlei gut. Dr. Michaela Theißen hat ihr Tätigkeitsfeld um die Fall-Supervision (mediationsanalog) erweitert. Die Fallsupervision kann zusätzlich hilfreich bei der Arbeit in Kanzleien und Notariaten sein, sowohl für Rechtanwälte und Notare, aber genauso für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und Rechtsanwalts- und Notarfachwirte. Dr. Michaela Theißen publiziert in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Mediation und Fall-Supervision.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here