Wechsel im beA-Betrieb

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Viele grundsätzliche Fragen in Kanzleien zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach betreffen die Nutzungspflicht, aktiv und passiv. Die konkreten Fragen betreffen in diesen Tagen jedoch einmal mehr die Nutzungsmöglichkeit des beA bzw. die Betriebsbereitschaft.

Mit beA-Newsletter 09/2020 vom 04.06.2020 informierte die Bundesrechtsanwaltskammer ausführlich über einen Wechsel des technischen Dienstleisters – der Betrieb des beA ist von der Firma Atos zu der Firma Wesroc übergegangen.

Der Wechsel wurde am 15.06.2020 abgeschlossen und erfolgte in mehreren Phasen. Am 02.06. erfolgte zunächst der Wechsel im Service der Anwenderunterstützung. Der sogenannte bea Service Desk erreichen Kanzleien nun unter

Telefon: 030 – 21 78 70 17

E-Mail: servicedesk@beasupport.de

Service-Portal: portal.beasupport.de

Der eigentliche Umzug mit angekündigter Nichterreichbarkeit des beA erfolgte vom 09.06.20, 12 Uhr bis 15.06.20, 08 Uhr. Seit gestern, so die aktuelle BRAK-Meldung, sei der Betriebsübergang des beA-Systems erfolgreich abgeschlossen und beA und BRAV stünden nun wieder zur Verfügung. So ganz ohne Probleme schien der Wechsel jedoch nicht vollzogen – das konnte man seit gestern dem Erfahrungsaustausch auf den Social Media Kanälen entnehmen – und gestern Mittag meldete die BRAK, dass es noch Probleme bei der Anmeldung und Adressierung gebe und Nacharbeiten erforderlich seien.

Im Fall von individuellen Problemen bei der Nutzung des beA können Kanzleien neuerdings auf eine Remote Unterstützung setzen: Ein Servicemitarbeiter kann jetzt über TeamViewer helfen.

Letztlich hat die BRAK auf einen Support-Wegweiser hingewiesen, der die Adressierung der für den Einzelfall passenden Unterstützung erleichtert.