Aktuelles zum KostRÄG 2021

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Kommt das KostRÄG 2021?

Am 16.09.2020 beschloss die Bundesregierung das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (KostRÄG 2021), nachdem die Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zuletzt im Jahr 2013 durch das 2. KostRMoG erhöht worden war. Im Gesetzentwurf[1] wird dazu ausgeführt, dass die weitere Erhöhung mit Blick auf die erheblich gestiegenen  Kosten für den Kanzleibetrieb und im Interesse einer Teilhabe der Anwaltschaft an der allgemeinen  wirtschaftlichen Entwicklung geboten sei.

Der Bundesrat folgte Anfang November der Empfehlung des federführenden Rechtsausschusses und des Finanzausschusses vom 26.10.2020[2] nicht, das KostRÄG mit Blick auf die Covid-19 Pandemie und die damit verbundenen Steuerausfälle und Mehrausgaben der Länder erst im Jahr 2023 in Kraft treten zu lassen. Daraufhin forderte die Bundesrechtsanwaltskammer umgehend von der Bundesregierung, dass das KostRÄG planmäßig am 01.01.2021 in Kraft treten werde.[3]

Strittig erscheint jetzt noch die Finanzierung der Reform. Während die Länder in der Stellungnahme vom 06.11.2020 vom Bund eine Kostenkompensation fordern, widerspricht die Bundesregierung dieser Forderung nun in einer Gegenäußerung.[4]

Zum weiteren Verlauf der Sache seien interessierte Kanzleimitarbeiter auf das DIP des Bundestags hingewiesen.[5] Die Hersteller gängiger Kanzleisoftware haben die neuen Regelungen schon in den Abrechnungsprogrammen vorbereitet und auch die neue Fachliteratur wartet nur noch auf das Inkrafttreten.

Eine Zusammenfassung wichtiger Änderungen in der Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten mit vielen Praxisbeispielen bieten aktuell Volpert, RVGreport 2020, 362 und, für Straf- und Bußgeldsachen, Burhoff, RVGreport 2020, 402.

Als Online-Fortbildung ist das Soldan Webinar – Neues Kostenrecht 2021 mit den Experten Sabine Jungbauer und Horst-Reiner Enders jede Empfehlung wert.[6]


[1] BT-Drs 19/23484

[2] BR-Drs. 565/1/20

[3] https://brak.de/fuer-anwaelte/gebuehren-und-honorare/rvg-reform/ abgerufen am 13.11.2020

[4] BT-Drs 19/24229

[5] http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2677/267746.html abgerufen am 13.11.2020

[6] https://www.soldan.de/cat/index/sCategory/8495 abgerufen am 13.11.2020