Hallo zusammen,
habe folgendes Problem: Vertrete eine Person, welche mit 1/2 Anteil im Grundbuch eingetragen ist. Diese Person hat Forderung gegenüber dem Miteigentümer, welcher ebenfalls mit 1/2 Anteil im gleichen Grundbuch eingetragen ist. Kann ich eine Zwangssicherungshypothek auf dem 1/2 Anteil des Schuldners eintragen lassen? Ich denke dass ist doch sinnvoll, wenn dieser die Teilungsversteigerung betreiben würde, würde unsere Gläubigerin aus dem 1/2 Anteil eine Forderung realisieren können oder?
LG Mel
Zwangssicherungshypothek auf 1/2 Anteil ?
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Ich bin der Meinung, dass es geht, da du ja auch grundschulden nur lastend auf einen eigentümer eintragen lassen kannst. Ob das sinnvoll ist, kann ich dir nicht sagen, da ich nicht weiß, wie das Grundbuch aussieht hinsichtlich den Belastungen. Das musst du bzw. dein chef schon selbst entscheiden
Ha handelt sich um Ehegatten, aber die verfügen zu je 1/2 Bruchteilen über das Grundstück.
Aber diese sind geschieden. habe ich ganz verbummelt
- mokey1
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Mel777, das macht gar nix, ob geschieden oder nicht.
Hab ich schon gemacht.
Hab erst ne Zwangssicherungshypothek eintragen lassen und danach die Teilungsversteigerung beantragt. Ergebnis: Mdt. hat die Kohle, Gegn. ist sein Grundstück los
Hab ich schon gemacht.
Hab erst ne Zwangssicherungshypothek eintragen lassen und danach die Teilungsversteigerung beantragt. Ergebnis: Mdt. hat die Kohle, Gegn. ist sein Grundstück los
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
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obwohl es vielleicht nicht hier hingehört, weil die Fragestellung eine andere war:
Bei einem Antrag auf Teilungsversteigerung bedarf es der Zustimmung des Ehegatten gemäß § 1365 BGB, wenn es das einzige Vermögen ist.
BGH Beschl. v. 14.06.2007 - V ZB 102/06
Bei einem Antrag auf Teilungsversteigerung bedarf es der Zustimmung des Ehegatten gemäß § 1365 BGB, wenn es das einzige Vermögen ist.
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- mokey1
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@ Jupp03
wenn aber beide Ehegatten 1/2 Miteigentümer sind, dann wird sich das ja wohl erübrigen
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- mokey1
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@ Jupp03
Wenn ich das grad richtig gelesen habe, sind die Ehegatten bei dieser Enscheidung aber noch verheiratet. Hier sind sie, laut Mel, bereits geschieden.
Außerdem wird er doch sowieso befragt bzw. in Kenntnis gesetzt, wenn die Teilungsversteigerung eingereicht wird.
Dürfte dann doch eigentlich wieder wegfallen, meinst nicht?
Wenn ich das grad richtig gelesen habe, sind die Ehegatten bei dieser Enscheidung aber noch verheiratet. Hier sind sie, laut Mel, bereits geschieden.
Außerdem wird er doch sowieso befragt bzw. in Kenntnis gesetzt, wenn die Teilungsversteigerung eingereicht wird.
Dürfte dann doch eigentlich wieder wegfallen, meinst nicht?
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