zweiten vollstreckbaren titel beantragen...

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Natale
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#1

09.07.2009, 10:00

Guten Morgen :-)

In einer Znwangsvollstreckungssache ist beim Gericht unsere vollstreckbare Ausfertigung des Titels abhanden gekommen.. Jetzt soll ich einen Antrag stellen, damit wir nochmal so eine vollstreckbare Ausefertigung bekommen und dabei eine Eidesstaatliche Versicherung abgeben. Weiß jemand wie so ein Antrag bei Gericht aussehen soll?
Liege Grüße NATI
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Silke81
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#2

09.07.2009, 10:23

In der Sache ..../......., Az...............

beantragen wir, die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung des ........... (Titel) des AG....... vom ............... gem. § 733 ZPO.

Begründung:

..........
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romex
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#3

09.07.2009, 11:04

Du musst wirklich "nachweisen", wie und dass die vollstreckbare Ausfertigung abhanden gekommen ist!!! Wenn's auf dem Postwege z.B. an einen GVZ passiert ist, muss der Euch "bescheinigen", dass der Titel nicht bei ihm eingegangen ist und bei der Post müsst Ihr einen "Nachforschungsauftrag" (keine Ahnung, wie das richtig heißt) stellen!!! Nur so könnt ihr wirklich beweisen, dass das Ding weg ist!! Und dann einen einfachen SS in der Form, wie Silke es vorgeschlagen hat!
Liebe Grüße,
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Silke81
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#4

09.07.2009, 11:10

Du musst wirklich "nachweisen", wie und dass die vollstreckbare Ausfertigung abhanden gekommen ist!
:zustimm

Wir fügen auch immer ne eidesstattliche Versicherung bei.
secret72

#5

09.07.2009, 11:57

Die 15,00 Euro Gerichtskosten nicht vergessen.
Jupp03/11

#6

09.07.2009, 12:02

secret72 hat geschrieben:Die 15,00 Euro Gerichtskosten nicht vergessen.
wofür? Die Kosten sind m. E. geringer.
Natale
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#7

09.07.2009, 12:04

und wie soll die EV aussehen? soll ich die dierekt im Antrag erwähnen oder einzeln beifügen?
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romex
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#8

09.07.2009, 12:21

Ich kann mich nicht daran erinnern, dass die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung Geld kostet...??? Ich hab das auch erst zwei Mal in meinem Berufsleben machen müssen...

@ Natale, Du kannst das einfach im Antrag begründen!!! Hauptsache, Du hast Nachweise, dass das Ding abhanden gekommen ist! Da reicht nicht einfach: "Ich versiche, dass der Titel weg ist!"
Liebe Grüße,
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Davy Jones’ Locker
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#9

09.07.2009, 12:22

Jupp03 hat geschrieben:
secret72 hat geschrieben:Die 15,00 Euro Gerichtskosten nicht vergessen.
wofür? Die Kosten sind m. E. geringer.
KV 2110 GKG 15 €
secret72

#10

09.07.2009, 12:35

Ah, danke Davy. Dann muss ich nicht erst suchen. ;)
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