Guten Morgen
In einer Znwangsvollstreckungssache ist beim Gericht unsere vollstreckbare Ausfertigung des Titels abhanden gekommen.. Jetzt soll ich einen Antrag stellen, damit wir nochmal so eine vollstreckbare Ausefertigung bekommen und dabei eine Eidesstaatliche Versicherung abgeben. Weiß jemand wie so ein Antrag bei Gericht aussehen soll?
Liege Grüße NATI
zweiten vollstreckbaren titel beantragen...
- Silke81
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In der Sache ..../......., Az...............
beantragen wir, die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung des ........... (Titel) des AG....... vom ............... gem. § 733 ZPO.
Begründung:
..........
beantragen wir, die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung des ........... (Titel) des AG....... vom ............... gem. § 733 ZPO.
Begründung:
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Du musst wirklich "nachweisen", wie und dass die vollstreckbare Ausfertigung abhanden gekommen ist!!! Wenn's auf dem Postwege z.B. an einen GVZ passiert ist, muss der Euch "bescheinigen", dass der Titel nicht bei ihm eingegangen ist und bei der Post müsst Ihr einen "Nachforschungsauftrag" (keine Ahnung, wie das richtig heißt) stellen!!! Nur so könnt ihr wirklich beweisen, dass das Ding weg ist!! Und dann einen einfachen SS in der Form, wie Silke es vorgeschlagen hat!
Liebe Grüße,
romex
romex
wofür? Die Kosten sind m. E. geringer.secret72 hat geschrieben:Die 15,00 Euro Gerichtskosten nicht vergessen.
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung Geld kostet...??? Ich hab das auch erst zwei Mal in meinem Berufsleben machen müssen...
@ Natale, Du kannst das einfach im Antrag begründen!!! Hauptsache, Du hast Nachweise, dass das Ding abhanden gekommen ist! Da reicht nicht einfach: "Ich versiche, dass der Titel weg ist!"
@ Natale, Du kannst das einfach im Antrag begründen!!! Hauptsache, Du hast Nachweise, dass das Ding abhanden gekommen ist! Da reicht nicht einfach: "Ich versiche, dass der Titel weg ist!"
Liebe Grüße,
romex
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KV 2110 GKG 15 €Jupp03 hat geschrieben:wofür? Die Kosten sind m. E. geringer.secret72 hat geschrieben:Die 15,00 Euro Gerichtskosten nicht vergessen.