Hallöchen, ich bins mal wieder.
Ich muss einen Pfüb wg. Arbeitseinkommen machen. Wir haben zwei Schuldner aber der Pfüb geht nur gegen den einen, weil die Ehefrau nicht arbeitet.
Jetzt muss ich doch alle bereits angefallenen Gebühren und Kosten anteilig nur für den einen Schuldner pfänden oder? Ich kann doch nicht die vollen Gebühren etc. pfänden, obwohl beide Gesamtschuldner sind. Die bekomme ich doch gestrichen vom Gericht.
Ich stehe hier voll auf dem Schlauch, vor allem weil das bei uns selten vorkommt.
Für eure Hilfe
zwei Schuldner, aber Pfüb nur gegen einen Schuldner
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- Liesel
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Alle Kosten und Gebühren - Gesamtschuldnerschaft.
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Wieso gehst Du davon aus, dass das Gericht die Gebühren streicht?spatzenbaer hat geschrieben:Die bekomme ich doch gestrichen vom Gericht.
Im Übrigen wie Liesel.
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Na ich meine, ich hatte in der Vergangenheit mal so einen Fall, dass die Rechtspflegerin die Kosten anteilig berechnet hat.
Vielleicht verwechsle ich da auch was, man weiß ja nie
Danke für die Antworten, dann kann ich ja loslegen.
Bis zum nächsten Mal.
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Bis zum nächsten Mal.