Zwangsvollstreckungsauftrag bei Leistung Zug um Zug

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Nat16
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 07.07.2015, 16:02
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: WinMacs

#1

07.07.2015, 16:32

:wink1 Hallo ihr Lieben,

ich bräuchte ganz dringend eure Hilfe denn irgendwie komme ich bei dem o. g. Auftrag nicht weiter :kopfkratz Wir haben hier in einer Angelegenheit einen Anwaltsvergleich abgeschlossen, die Erfüllung steht noch aus. Nun soll ich einen Zwangsvollstreckungsauftrag Zug um Zug (unser Mandant gibt PKW - Gegner gibt Geld) fertigen und das fällt mir leider ziemlich schwer :oops: vorallem mit dem vorgedruckten Formular. Hat das von euch schon jemand in der Kanzlei gehabt oder gemacht? Auf dem Formular steht ja:
Zwangsvollstreckung bei Leistung Zug um Zug
Es wird der Auftrag erteilt, vor Beginn der Vollstreckung die in dem Titel/den Titeln bezeichnete Gegenleistung, nämlich .... (in meinem Fall wäre es die Abholung des PKW gegen Bezahlung)
in einer den Annahmeverzug begründenden Weise anzubieten.
Die Gegenleistung soll
a. zu Beginn der Zwangsvollstreckung dem Schuldner vom Gerichtsvollzieher übergeben werden. Bitte im Folgenden Einzelheiten zur Durchführung des tatsächlichen Angebots darlegen: ... (Was schreibe ich hier genau rein? Es wurde ja eigentlich alles im Anwaltsvergleich letztes Jahr aufgeführt. Muss ich das überhaupt ankreuzen?)
b. dem Schuldner wörtlich angeboten werden. Die nach dem Titel vom Gläubiger zu erbringende Gegenleistung braucht dem Schuldner nicht mehr angeboten werden, weil ... (Oder eher das?)
c. sich der Schuldner bereits im Annahmeverzug befindet. (Oder nur das? Der Anwaltsvergleich wurde vom Anwalt der Gegenseite unterzeichnet.)
d. der Schuldner bereits befriedigt ist.
Die Urkunde, aus der sich der Nachweis über den Annahmeverzug oder die Befriedigung ergibt, ist diesem Antrag beigefügt.

Ich danke euch bereits jetzt schon mal für die Hilfe :thx

Liebe Grüße aus dem Schwabenländle
:dankeschoen und liebe Grüße

Nat16
Benutzeravatar
Tine Dea
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 628
Registriert: 23.05.2012, 09:52
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Advoline
Wohnort: Erfurt

#2

07.07.2015, 16:48

Bei einer Vollstreckung Zug um Zug muss sich der Schuldner im Annahmeverzug befinden. Ob er das ist, müsste sich aus deinem Titel ergeben. Da steht normalerweise dann sowas wie
1. Der Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges an den Kläger einen Betrag i. H. v. xy € nebst Zinsen zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte seit dem _____ im Annahmeverzug befindet.

Wenn der Annahmeverzug festgestellt wurde, dann musst du Punkt C ausfüllen.

Wenn der Annahmeverzug nicht festgestellt wurde, dann muss eurem Schuldner für die wirksame ZV erst mal die Leistung, also die Rückgabe des Fahrzeuges, angeboten werden. Dann würde sich für euch Punkt B anbieten, da ich nicht glaube, dass euer Mandant dem Gerichtsvollzieher das Auto geben will, damit der Gerichtsvollzieher das dann dem Schuldner anbietet.
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Nat16
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 07.07.2015, 16:02
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: WinMacs

#3

07.07.2015, 16:59

Liebe Tine Dea,

vielen vielen Dank für die rasche Antwort :wink:

So wie ich es jetzt sehe, ist der Schuldner noch nicht durch das Gericht in Verzug gesetzt worden.
:dankeschoen und liebe Grüße

Nat16
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#4

07.07.2015, 17:26

Ist denn dein Anwaltsvergleich überhaupt vollstreckbar gemacht worden, so dass du einen richtigen Titel hast?
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Benutzeravatar
Tine Dea
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 628
Registriert: 23.05.2012, 09:52
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Advoline
Wohnort: Erfurt

#5

07.07.2015, 17:30

sansibar hat geschrieben:Ist denn dein Anwaltsvergleich überhaupt vollstreckbar gemacht worden, so dass du einen richtigen Titel hast?
Von der Vollstreckungsfähigkeit des Vergleichs bin ich mal ausgegangen. Aber sansibar hat Recht. Bevor du überhaupt mit der Vollstreckung beginnen kannst, brauchst du Titel, Klausel, Zustellung. In dem Fall erfolgt die Zustellung nach § 195 ZPO von Anwalt zu Anwalt. Und dann muss der Schuldner noch in den Annahmeverzug gesetzt werden, in dem ihm die Leistung angeboten wird.
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Nat16
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 07.07.2015, 16:02
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: WinMacs

#6

07.07.2015, 17:36

Der Anwaltsvergleich wurde auf Antrag vom Gericht für vollstreckbar erklärt.
:dankeschoen und liebe Grüße

Nat16
Nat16
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 07.07.2015, 16:02
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: WinMacs

#7

10.07.2015, 09:01

Hallöchen,

nun stellt sich mir noch eine Frage in dieser komplexen Sache :kopfkratz

Mein Chef und ich stehen nun vor diesem Rätsel: Der Anwaltsvergleich im Original ist beim Amtsgericht hinterlegt. Das Amtsgericht hat uns nun einen Beschluss zukommen lassen, dass der Anwaltsvergleich für vollstreckbar erklärt wird. Ist das nun für die Vollstreckung ausreichend oder müssen wir da noch was beantragen? Im Beschluss steht unter Ziffer 1 dass es für vollstreckbar erklärt wird aber oben auf dem Beschluss steht "Ausfertigung".

Ich danke euch für eure Geduld ;) :oops:
:dankeschoen und liebe Grüße

Nat16
Nat16
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 07.07.2015, 16:02
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: WinMacs

#8

07.09.2015, 11:36

Hallo alle zusammen :wink1

ja, die Angelegenheit liegt hier immer noch auf meinem Tisch und hat sich leider nicht -wie gehofft- in Luft aufgelöst :lol:
Nun nach wochenlangem Warten auf die vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses liegt dieser endlich vor aber leider kommen mir da immer mehr und mehr Fragen auf. Wie buche ich eine Zug um Zug Leistung in ein Forderungskonto? Für einen Zwangsvollstreckungsauftrag mit dem WinMACS-Programm brauch ich ein Forderungskonto. Also nur den Betrag, den uns die Gegenseite für das Auto zahlen soll? Ich stehe total auf dem Schlau und brauche gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz dringend eure Hilfe :oops:
:dankeschoen und liebe Grüße

Nat16
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#9

07.09.2015, 12:06

Du machst ein ganz normales Forderungskonto, so, als würdest Du eine normale Geldforderung vollstrecken. Nur aus dem Auftrag selbst muss hervorgehen, dass es sich um eine Zug-um-Zug-Vollstreckung handelt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Nat16
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 07.07.2015, 16:02
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: WinMacs

#10

07.09.2015, 13:03

Vielen Dank für die Antwort aber hier liegt dann jedoch folgendes Problem, da wir letztes Jahr einen Anwaltsvergleich geschlossen haben und dieser nun für vollstreckbar erklärt wurde jedoch nur die Punkte 1 (Verpflichtung Fahrzeug gegen Geld zurückzunehmen, keine Zinsen) und 3 (Bezahlung der vorgerichtlichen RA-Kosten, keine Zinsen) weiß ich nicht, wie ich das einbuche. Den Kaufpreisrückzahlungsbetrag als Hauptforderung aber keine Zinsen? Sind unsere vorgerichtlichen Kosten eine Nebenforderung?
:dankeschoen und liebe Grüße

Nat16
Antworten